Eine 80-jährige Frau wollte im Juli des vergangenen Jahres eine Katze auf dem Pacht-Hof ihrer Tochter im Urner Seitental retten. Dazu zersägte die 80-Jährige ein Vorhängeschloss am Tor eines Schuppens und richtete einen mickrigen Sachschaden von 50 Franken an.
Nun hat ein Urner Landgericht die Mutter, die sich selber verteidigt hatte, wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung verurteilt. Weil die Unschuld sowie die Tatfolge nach Meinung des Richters lediglich geringfügig war, verzichtete er auf eine Strafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Einspruch eingelegt
Die Staatsanwaltschaft hatte der Katzenretterin eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 50 Franken, einer Busse von 175 Franken und die Übernahme der amtlichen Kosten auferlegt. Die in bescheidenen finanziellen Verhältnissen lebende Witwe legte Einspruch ein und forderte vor dem Landgericht, dass von einer Strafe abgesehen werde.
Das Gericht erliess der Frau die Verfahrens- und Gerichtskosten in der Höhe von 1'800 Franken. Des Weiteren bleibt die bislang unbescholtene Bürgerin von einem Eintrag ins Strafregister verschont.