2014 rund 6'300 Berner Lebensmittelbetriebe kontrolliert
20.02.2015 | 09:12
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des kantonalen Laboratoriums Bern haben im letzten Jahr rund 6'300 Lebensmittelbetriebe wie Restaurants, Bäckereien oder Metzgereien unter die Lupe genommen. Nach diesen unangemeldeten Inspektionen mussten sie bei rund 3'400 Betrieben meist geringfügige Mängel...
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des kantonalen Laboratoriums Bern haben im letzten Jahr rund 6'300 Lebensmittelbetriebe wie Restaurants, Bäckereien oder Metzgereien unter die Lupe genommen. Nach diesen unangemeldeten Inspektionen mussten sie bei rund 3'400 Betrieben meist geringfügige Mängel beanstanden. Der Anteil der beanstandeten Betriebe ist damit leicht höher als im Vorjahr. Dies geht aus dem Jahresbericht 2014 des Kantonalen Laboratoriums hervor.
Bei etwas mehr als der Hälfte der kontrollierten Lebensmittelbetriebe mussten die Inspektorinnen und Inspektoren des Kantonalen Laboratoriums vorwiegend geringfügige Mängel beanstanden. Sie stellten bei rund 3'400 der rund 6'300 Betrieben Mängel fest. Mit 54 Prozent liegt der Anteil der beanstandeten Betriebe leicht über dem Vorjahreswert (51 Prozent). Die häufigsten Mängel betrafen lückenhafte Dokumentation der Selbstkontrolle, mangelhafte Hygiene, fehlende Kennzeichnung und zu hohe Lagertemperaturen von vorgekochten Speisen. Bei rund 200 Betrieben mussten die Mängel als erheblich oder gross taxiert werden. Zudem mussten wegen gravierender Mängel 70 Strafanzeigen eingereicht werden (Vorjahr: 111).
9'700 Lebensmittel- und Trinkwasserproben
Im letzten Jahr hat das Kantonale Laboratorium insgesamt rund 9'700 Lebensmittel- und Trinkwasserproben untersucht. Dabei mussten rund 800 Proben beanstandet werden, weil sie unhygienisch, verdorben, gesundheitsgefährdend oder unkorrekt gekennzeichnet waren. Damit lag die Quote der Beanstandungen etwa gleich hoch wie im letzten Jahr. Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten
Eine der zentralen Aufgaben des Kantonalen Laboratoriums mit 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es, Konsumentinnen und Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen zu schützen, welche die Gesundheit gefährden können. Gleichzeitig müssen der hygienische Umgang mit Lebensmitteln sichergestellt und Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschungen im Zusammenhang mit Lebensmitteln geschützt werden.