Antrag nach tödlichem Radrennen in Böttstein abgewiesen
19.06.2014 | 16:05
Der von der zuständigen Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach gestellte Antrag auf drei Monate Untersuchungshaft wurde gestern vom Zwangsmassnahmengericht nicht gutgeheissen. Entgegen der Meinung der Staatsanwaltschaft ist das Zwangsmassnahmengericht der Ansicht, dass der Haftgrund der Kollusionsgefahr...
Der von der zuständigen Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach gestellte Antrag auf drei Monate Untersuchungshaft wurde gestern vom Zwangsmassnahmengericht nicht gutgeheissen. Entgegen der Meinung der Staatsanwaltschaft ist das Zwangsmassnahmengericht der Ansicht, dass der Haftgrund der Kollusionsgefahr nicht vorliege.
Beschwerde ans Obergericht
Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts gestern Mittag beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde eingereicht. Das Obergericht hat heute superprovisorisch entschieden, dass der Beschuldigte aus der Haft entlassen wird. Wie das Zwangsmassnahmengericht, verneint auch das Obergericht die Kollusionsgefahr.
Der definitive Entscheid in diesem Beschwerdeverfahren steht noch aus.
Am Samstag, 14. Juni 2014, um ca. 14.30 Uhr kam es beim Gippinger Radrennen auf der Mandacherstrasse in Böttstein zum tödlichen Unfall, bei dem auch weitere Fahrer verletzt wurden. Gleichentags hat die Staatsanwaltschaft einen 50- jährigen Schweizer verhaftet und gegen ihn ein Verfahren wegen eventualvorsätzlicher Tötung, eventualiter fahrlässiger Tötung sowie schwerer Körperverletzung eröffnet (infoticker.ch berichtete).