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Ausserordentlicher Flugbetrieb am 1. August 2019

(Bildquelle: kuhnmi (CC BY 2.0))

Am Abend des Schweizer Nationalfeiertags wird ausnahmsweise von Norden her auf den Pisten 14 oder 16 gelandet.

Wie in jedem Jahr werden auch am diesjährigen 1. August die abendlichen Beschränkungen für An- und Abflüge durch den deutschen Luftraum aufgehoben. Gemäss Deutscher Verordnung müsste ab 21.00 Uhr von Osten her auf der Piste 28 gelandet werden. Nach Rücksprache mit den zuständigen deutschen Stellen wird am Abend des Schweizer Nationalfeiertages auf diese Regelung verzichtet.

Landungen erfolgen somit ab 21.00 Uhr bis zum Ende des Flugbetriebs von Norden her auf den Pisten 14 oder 16. Gestartet wird bis 22.00 Uhr nach Westen und Süden, ab 22.00 Uhr nach Norden. Kurzfristige Abweichungen sind wetterbedingt oder im Falle eines Feuerwerkverbots jederzeit möglich.