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Basel – Ab April gelten neue Grüngut-Regeln

Grüngut-Container (Bildquelle: Bau- und Verkehrsdepartement)

Ab 1. April 2026 leert die Stadtreinigung nur noch Grüngutbehälter mit maximal 60 Litern Volumen. Grössere Mengen müssen in Rollcontainern bereitgestellt werden.

Ab 1. April 2026 leert die Stadtreinigung Behälter für Grüngut nur noch mit einem Volumen von höchstens 60 Liter. Grössere Laubsäcke und Tragtaschen belasten die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtreinigung, die die schweren Säcke in die Kehrichtfahrzeuge heben müssen.

Wer bislang Grüngut mit grösseren Behältern bereitgestellt hat, muss auf neue Behältnisse oder Rollcontainer umstellen. Einwohnerinnen und Einwohner müssen dabei beachten, dass in Vorgärten in der Regel keine Containerstandorte eingerichtet werden dürfen. In Basel-Stadt sind die Vorgärten geschützt.

Die Stadtreinigung gewährt bis zum 31. März 2026 20 Prozent Rabatt auf den Kauf von Grüngut-Containern inklusive Datenchip. Die Container sind in Grössen von 140 bis 770 Liter erhältlich. Ein 140-Liter-Container kostet 100 Franken oder 80 Franken mit Rabatt.

Das Kehrrichtfahrzeug wiegt die Container bei der Leerung automatisch. Dank des integrierten Datenchips erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer eine genaue Abrechnung ihrer Abfallgebühren. Bei Containern mit sehr tiefem Füllstand erhebt das System pro Leerung eine Mindestgebühr.

Ab 1. Januar 2025 rechnet die Stadtreinigung Containerleerungen ausschliesslich nach Gewicht ab und nicht mehr über Vignetten oder Leerungspauschalen. Dieses Vorgehen trägt dem Verursacherprinzip stärker Rechnung.

Eigentümerinnen und Eigentümer deren Container noch nicht mit Datenchips ausgerüstet sind, müssen diese bis zum 31. März 2026 nachrüsten. Die Stadtreinigung übernimmt dies kostenlos.

Quelle der Nachricht: Kanton BS