Bern: Drei Mal pro Tag Polizei-Einsatz wegen häuslicher Gewalt
07.07.2015 | 03:46
Rund drei Mal pro Tag muss die Kantonspolizei Bern wegen häuslicher Gewalt ausrücken. Dies zeigt die Jahresstatistik 2014 der Berner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt der Polizei- und Militärdirektion. Die Dunkelziffer ist allerdings sehr gross: Erhebungen gehen davon aus, dass nur etwa...
Gewalt stoppen, Opfer schützen und Gewaltausübende zur Verantwortung ziehen: Diese drei Zielsetzungen verfolgt der Kanton Bern seit mehreren Jahren, um das grosse menschliche Leid und die hohen Folgekosten häuslicher Gewalt zu verringern. Insbesondere soll dadurch auch der hohe Anteil an Wiederholungsfällen reduziert werden. 1'065 mal musste die Kantonspolizei im letzten Jahr wegen häuslicher Gewalt intervenieren.
Bei schweren Delikten wie zum Beispiel Vergewaltigung, sexuelle Handlung mit Kindern oder schwerer Körperverletzung zieht die Polizei unverzüglich die Staatsanwaltschaft bei. Bei rund 670 Interventionen sind laut der Jahresstatistik 2014 Vorkommisse registriert worden, über welche die Polizei mit einem Meldeformular die Behörden oder Institutionen informiert, die nach der Polizeiintervention aktiv werden müssen. Dies sind je nach Situation insbesondere die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) und die Regierungsstatthalterämter.
Bei sechs von zehn Einsätzen waren Kinder betroffen
Erstmals hat die Berner Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt der Polizei- und Militärdirektion eine Jahresstatistik zusammengestellt. Die Auswertung der Polizeimeldungen per Meldeformular zeigt unter anderem, dass 40 Prozent der Interventionen im Verwaltungskreis Bern-Mittelland und je 10 Prozent in den Verwaltungskreisen Biel und Thun stattgefunden haben oder dass auf 60 Prozent der Meldeformularen die Betroffenheit von Kindern festgehalten ist.
Zudem ist ersichtlich, dass mehr als der Hälfte dieser Interventionen wegen einer Wiederholungstat erfolgt. Nach der polizeilichen Kriminalstatistik wurden 2014 im Kanton Bern 1'285 Straftaten registriert. Das ist im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang von fünf Prozent. In dieser Statistik sind auch die schweren Delikte wie versuchte oder vollendete Tötung, schwere Körperverletzung oder sexuelle Nötigung und sexuelle Handlungen mit Kindern.
Positive Erfahrung mit Täteransprache
Nach der Intervention geht es darum, die Opfer zu schützen, die Gewaltausübenden zur Verantwortung zu ziehen und möglichst zu verhindern, dass sich die Situation wiederholt. Einen wichtigen Beitrag dazu leisten die Regierungsstatthalterämter mit der Täteransprache. Eine bis zwei Wochen nach der polizeilichen Intervention führen sie diese Kontaktnahme durch. Dabei überlegen sie zusammen mit den betroffenen, wie es zur Gewalt gekommen ist und wie solche Vorfälle künftig vermieden werden können.
Der beschuldigten Person wird klar vermittelt, dass Gewalt keine Lösung ist und nicht toleriert wird. Sie wird aber insbesondere motiviert, weitere Unterstützung und Hilfe in Anspruch zu nehmen, wie zum Beispiel das Lernprogramm der Berner Fachstelle gegen Häusliche Gewalt. Acht Regierungsstatthalterämter haben diese Täteransprache bereits im Jahr 2014 durchgeführt. Da damit gute Erfahrungen gemacht wurden, führen seit Anfang dieses Jahres alle Regierungsstatthalterämter Täteransprachen durch.
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