Bern: Grosser Rat beginnt im Januar 2016 mit den Beratungen
28.05.2015 | 17:26
Auf Wunsch der Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission des Grossen Rats hat der Regierungsrat des Kantons Bern den Zeitplan für die laufende Baugesetzrevision angepasst. Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich in der Januar- und in der Junisession 2016 behandeln. Mit der...
Die für die Vorberatung der laufenden Baugesetzrevision zuständige Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission des Grossen Rats (BaK) hat den Regierungsrat ersucht, den Zeitplan für die Beratung der laufenden Baugesetzrevision anzupassen. Damit will die Kommission genügend Zeit für die seriöse Vorberatung der umfangreichen Vorlage gewinnen. Der Regierungsrat folgt dem Wunsch der Kommission.
Der bisherige Zeitplan, der die parlamentarische Beratung der Vorlage in der Novembersession 2015 und in der Januarsession 2016 vorgesehen hätte, ist wie von der BaK gewünscht angepasst worden. Mit diesem Entscheid ermöglicht es der Regierungsrat, dass der Grosse Rat die Baugesetzrevision in der Januar- und in der Junisession 2016 beraten kann. Dadurch verschiebt sich das Inkrafttreten der geänderten Bestimmungen auf anfangs 2017, sofern das fakultative Gesetzesreferendum nicht ergriffen wird.
Anpassungen in über 20 verschiedenen Themenbereichen
Die Baugesetzrevision besteht aus einer Änderung des kantonalen Baugesetzes und des Baubewilligungsdekrets. Sie umfasst Anpassungen in über 20 verschiedenen Themenbereichen, darunter - als materiell besonders bedeutsame Revisionspunkte - neue Massnahmen gegen Baulandhortung und eine Neuregelung der Mehrwertabschöpfung.
Mit der Baugesetzrevision werden neben zahlreichen politischen Aufträgen des Grossen Rates und Anliegen aus der Praxis namentlich die Gesetzgebungsaufträge aus der jüngsten Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG-Revision 1. Etappe) umgesetzt. Demnach muss die Mehrwertabschöpfung bis am 1. Mai 2019 nach den neuen Vorgaben des Bundes in der kantonalen Gesetzgebung geregelt werden, ansonsten droht von Bundesrechts wegen ein totaler Einzonungsstopp.
Vernehmlassung zur Baugesetzrevision
Vom 20. Juni bis am 26. September 2014 fand die Vernehmlassung zur Baugesetzrevision statt. Es gingen über 160 Stellungnahmen ein. Die nach der Vernehmlassung überarbeitete und bereinigte Vorlage soll vom Regierungsrat im Spätsommer zuhanden des Grossen Rats verabschiedet werden.