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Brutzeit in Zug – So vermeiden Sie Konflikte

Symbolbild (Bildquelle: Alexas_Fotos (CC0))

Mit dem Frühling beginnt im Kanton Zug die Brutzeit vieler Vogelarten. Behörden rufen dazu auf, Nester und Tiere zu schützen und mit einfachen Massnahmen Konflikte mit Möwen, Krähen und Enten zu vermeiden.

Mit dem Frühling beginnt die Brutzeit zahlreicher Vogelarten im Siedlungsraum. Möwen, Krähen und Enten sind vermehrt präsent. Konflikte lassen sich meist durch einfache Präventionsmassnahmen vermeiden. Nester und Tiere sind gesetzlich geschützt.

Im Siedlungsgebiet des Kantons Zug sind insbesondere Mittelmeermöwen entlang der Seen, Saat- und Rabenkrähen in Bäumen sowie Stockenten in Gewässernähe anzutreffen. Enten nutzen dabei zunehmend auch ungewöhnliche Brutplätze wie Flachdächer, Balkone oder Innenhöfe und führen ihre Jungen nach dem Schlupf oft über grössere Distanzen zum nächsten Gewässer.

Typisches Verhalten während der Brutzeit

Die anpassungsfähigen Arten sind Teil des natürlichen Ökosystems haben sich im Siedlungsraum etabliert. Während der Brutzeit kann es jedoch zu Konflikten mit der Bevölkerung kommen. Häufige Gründe sind Lärm, Verschmutzungen oder Verteidigungsverhalten in Nestnähe. Auch Entenfamilien, die sich im Siedlungsraum bewegen oder Strassen queren, sorgen regelmässig für Aufmerksamkeit. «Diese Verhaltensweisen sind arttypisch und dienen der Kommunikation sowie dem Schutz der Brut», sagt Beda Schlumpf, Abteilungsleiter Fischerei und Jagd beim Amt für Wald und Wild.

Klare rechtliche Vorgaben

Die genannten Vogelarten unterstehen dem Jagdgesetz (JSG) und dem Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG). Geschützte Tiere sowie ihre Nester, Eier und Jungtiere dürfen nicht gestört oder beschädigt werden. Eingriffe in Brutstätten sind während der Brutzeit grundsätzlich unzulässig. Auch Abschüsse oder Vergrämungsmassnahmen mit letalen Mitteln sind im Siedlungsgebiet nicht erlaubt.

Prävention als Schlüssel

Um Konflikte mit der Bevölkerung zu vermeiden, empfiehlt das Amt für Wald und Wild folgende Präventionsmassnahmen:

Sobald eine Brut begonnen hat, sind Eingriffe in der Regel nicht mehr zulässig. «Bei Entenbruten an ungeeigneten Orten ist Zurückhaltung angebracht, denn häufig führen die Muttertiere ihre Jungen selbstständig zum nächsten Gewässer», so Beda Schlumpf.

Quelle der Nachricht: Kanton Zug