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Bundesamt für Justiz will Männerpaar die Elternschaft nicht anerkennen

Das Bundesamt für Justiz will einem Männerpaar die Elternschaft nicht rechtmässig anerkennen und reicht Beschwerde gegen das Urteil des St. Galler Verwaltungsgerichts ein. Die Schweizer LGBT-Dachverbände sind darüber enttäuscht, dass das Bundesamt für Justiz den widersprüchlichen Rechtszustand der...

Das Bundesamt für Justiz will einem Männerpaar die Elternschaft nicht rechtmässig anerkennen und reicht Beschwerde gegen das Urteil des St. Galler Verwaltungsgerichts ein. Die Schweizer LGBT-Dachverbände sind darüber enttäuscht, dass das Bundesamt für Justiz den widersprüchlichen Rechtszustand der Familie weiter toleriert.

 
Grosses Bedauern

Das Bundesamt für Justiz hat gegen das Urteil des St. Galler Verwaltungsgerichts zur Anerkennung eines Männerpaars als rechtmässige Eltern eines durch eine Leihmutterschaft in den USA geborenen Kindes Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Die Schweizer LGBT-Dachverbände PINK CROSS, Regenbogenfamilien und Transgender Network Switzerland, sind darüber enttäuscht, dass das Bundesamt für Justiz den widersprüchlichen Rechtszustand der Familie weiter toleriert.

"Wir bedauern den Umstand, dass die Lebensrealität des Kindes nicht anerkannt wurde und sich die Familie deshalb weiterhin in einem rechtlichen Vakuum befindet", sagt Maria von Känel, Geschäftsführerin des Dachverbands Regenbogenfamilien Schweiz. Mit dieser Beschwerde werde einzig die Tatsache gestützt, dass das Kind rechtlich nicht geschützt sei. Die Beschwerde ist zudem unverständlich, weil die geforderte Eintragung der genetischen Abstammung des Kindes im Zivilstandsregister bereits vom Verwaltungsgericht bewilligt wurde.

Auch die Forderung, dass der Ehemann der Leihmutter im Zivilstandsregister einzutragen sei, da dieser mit der genetischen Abstammung des Kindes nichts zu tun habe, ist absurd.

"Es ist realitätsfremd, dass das Bundesamt für Justiz der fachlichen Beurteilung der zuständigen Beiständin sowie dem Urteil des St. Galler Verwaltungsgericht, das Kindesverhältnis im Interesse des Kindeswohls anzuerkennen, widerspreche", sagt Bastian Baumann, Geschäftsleiter von PINK CROSS, dem Schweizer Dachverband der Schwulen.

 

Gleichgeschlechtliche Elternschaft widerspricht dem "ordre public" nicht

 

Die Anerkennung von zwei Vätern oder zwei Müttern als Eltern ist indes kein Novum, da ausländische Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz seit längerem anerkannt werden. Zudem wird geschätzt, dass in der Schweiz zwischen 6'000 und 30'000 Kinder in Regenbogenfamilien aufwachsen. Auch der vom Bundesrat am 29. November 2013 in die Vernehmlassung geschickte Vorschlag, die Stiefkindadoption für Paare in eingetragener Partnerschaft und eventuell sogar für Paare in verschieden- und gleichgeschlechtlichen faktischen Lebensgemeinschaften zuzulassen, ist eine Reaktion auf die Entwicklung der öffentlichen Haltung gegenüber gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in der Schweiz.

 

Die LGBT-Organisationen hoffen, dass der Fall bei Bundesgericht rasch behandelt wird und es eine eindeutige Rechtsprechung im Interesse des Kindes getroffen wird. "Wir wünschen uns einen transparenten und sachlichen Umgang mit dieser Thematik, denn Tatsache ist, dass reproduktionstechnische Verfahren genutzt werden, um sich den Traum von Familie zu verwirklichen. Es braucht Lösungen, die alle Beteiligten schützen", so Maria von Känel vom Dachverband Regenbogenfamilien Schweiz.