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Bundesgericht hält fest: Primarlehrer ist ein Frauenberuf

Das Aargauer Verwaltungsgericht muss prüfen, ob die Lohneinreihung der Primarlehrkräfte im Kanton geschlechterdiskriminierend ist. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde einer Primarlehrerin gut. Der Beruf der Primarlehrperson kann heute aufgrund des hohen Frauenanteils nicht mehr als...

Die als Primarlehrerin im Kanton Aargau tätige Frau hatte 2013 beim Aargauer Verwaltungsgericht zusammen mit zahlreichen weiteren Lehrpersonen Beschwerde erhoben. Sie verlangte die Feststellung, dass die Lohneinreihung der Funktionen Primarstufe/Einschulungsklasse geschlechterdiskriminierend sei. Die betroffenen Anstellungsbehörden seien zu verpflichten, den beschwerdeführenden Lehrpersonen rückwirkend ab dem 1. August 2011 die Differenz zu einer diskriminierungsfreien Neueinstufung zu bezahlen.

Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde in einem Pilotverfahren ab. Es kam dabei zum Schluss, dass der Beruf der Primarlehrkräfte als geschlechtsneutral zu qualifizieren sei. Die behauptete geschlechtsbedingte Diskriminierung falle damit von vorneweg ausser Betracht.

Bundesgericht heisst Beschwerde gut

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Primarlehrerin in seiner Sitzung vom Dienstag gut und weist die Sache zu neuem Entscheid zurück ans Aargauer Verwaltungsgericht. Die Funktion der Primarlehrperson ist heute anders als noch vor einigen Jahren als frauenspezifisch zu betrachten. Gemäss Rechtsprechung ist von einer frauenspezifischen Prägung einer Funktion auszugehen, wenn der Frauenanteil höher als 70 Prozent liegt.

Der Frauenanteil bei den Primarlehrkräften im Kanton Aargau beträgt über 85 Prozent. Beim ansteigenden Frauenanteil ist nicht von einem kurzfristigen Phänomen auszugehen. Vielmehr belegen die Zahlen den kontinuierlichen und konstanten Charakter dieser Entwicklung. Die öffentliche Wahrnehmung des Berufs hat sich derart stark gewandelt, dass nunmehr mittels Gegenmassnahmen eine Erhöhung des Männeranteils angestrebt wird. Vor diesem Hintergrund spielt es keine entscheidende Rolle, dass der Primarlehrerberuf aus historischer Sicht männlich geprägt ist. Das Bundesgericht betont, dass mit der Qualifizierung als "frauenspezifisch" keinerlei Aussage über die Eignung für diesen Beruf verbunden ist.

Unbestrittenermassen sind sowohl Männer als auch Frauen gleichermassen befähigt, die Tätigkeit als Primarlehrperson auszuführen. Das Aargauer Verwaltungsgericht hat die Frage einer Diskriminierung bisher nicht behandelt. Es muss nun prüfen, ob die von der Beschwerdeführerin behauptete Diskriminierung bei der Lohneinreihung der Lehrpersonen auf Primarstufe im Kanton Aargau vorliegt oder nicht.