Carl Hirschmann mit Beschwerde teilweise erfolgreich
18.06.2015 | 13:29
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde von Carl Hirschmann im Zusammenhang mit seiner Persönlichkeitsklage gegen die Tamedia AG, 20 Minuten AG und Espace Media AG teilweise gut. Über die drei vom Handelsgericht des Kantons Zürich beanstandeten Zeitungsartikel hinaus bewertet das Bundesgericht...
Carl Hirschmann hatte 2011 gegen die Medienunternehmen Tamedia AG (Tages-Anzeiger, SonntagsZeitung, TeleZüri), 20 Minuten AG (20 Minuten und 20 Minutes) und Espace Media AG (Berner Zeitung, Der Bund) Klage erhoben. Er berief sich darauf, dass seine Persönlichkeit durch mindestens 140 Berichte in Medien der fraglichen Unternehmen widerrechtlich verletzt worden sei.
Die Beiträge betrafen unter anderem Vorwürfe wegen Erpressung, Sexual- oder Gewaltdelikten und erschienen ab November 2009 aus Anlass verschiedener Ereignisse, bei denen Carl Hirschmann eine Rolle spielte. Im Zentrum stand dabei seine Verhaftung am 3. November 2009. Das Zürcher Handelsgericht kam im vergangenen Juni zum Schluss, dass mit je einem Artikel in den Tageszeitungen "20 Minuten" und "20 Minutes" sowie einem Beitrag auf "20 Minuten online" die Persönlichkeit von Carl Hirschmann verletzt worden sei.
Beschwerde teilweise gutgeheissen
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde von Carl Hirschmann teilweise gut und hebt das Urteil des Handelsgerichts Zürich auf. Bestätigt hat das Bundesgericht den Ent - scheid des Handelsgerichts unter anderem bezüglich der Einordnung von Carl Hirschmann als Person des öffentlichen Interesses. Als solche hat er sich in der Medienberichterstattung grundsätzlich stärkere Eingriffe in seine Privatsphäre gefallen zu lassen als eine unbekannte Person.
Das Bundesgericht weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Medien und die Akteure im Bereich des Peoplejournalismus eine Art von Symbiose miteinander pflegen. Zu Recht abgewiesen hat das Handelsgericht zudem die Schadenersatzforderung von Carl Hirschmann, da er den angeblich erlittenen Schaden nicht in ausreichender Weise dargelegt hat.
Neun Medienberichte betroffen
Die teilweise Gutheissung betrifft zunächst neun Medienberichte, die zusätzlich zu den drei vom Handelsgericht beanstandeten Artikeln als Verletzung der Persönlichkeit von Carl Hirschmann erachtet werden müssen. Betroffen sind insgesamt sechs Artikel in der Tageszeitung "20 Minuten", auf "20 Minuten online" sowie auf "20 Minutes online", je ein Text in den Zeitungen "Tages-Anzeiger" und "Der Bund" sowie ein Beitrag auf "TeleZüri". In mehreren weiteren Punkten weist das Bundesgericht die Sache zu neuem Entscheid zurück ans Handelsgericht. Nochmals befassen muss es sich insbesondere mit der Frage, ob die beklagten Medienunternehmen eine "Medienkampagne" gegen Carl Hirschmann geführt haben.
Das Handelsgericht hat ein entsprechendes Feststellungsbegehren im angefochtenen Entscheid aus Gründen abgewiesen, die keine Rolle hätten spielen dürfen. Eine Neubewertung muss zudem bezüglich dreier weiterer Medienberichte vorgenommen werden. Ausserdem muss das Handelsgericht darüber entscheiden, ob Carl Hirschmann einen Anspruch auf Unterlassung bestimmter Aussagen oder Beseitigung persönlichkeitsverletzender Texte hat. Schliesslich wird das Handelsgericht erneut prüfen müssen, ob Carl Hirschmann als Folge der Persönlichkeitsverletzungen von den beklagten Medienunternehmen die Herausgabe von Gewinn und eine Genugtuung beanspruchen kann.
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