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Coronavirus – Bei leichten Grippesymptomen nicht den Notfall aufsuchen

Symbolbild (Bildquelle: BAG)

Die Luzerner Gesundheitsbehörden appellieren an die Bevölkerung, leichte Grippesymptome herkömmlich zu behandeln: zu Hause bleiben, Beschwerden lindern, weitere Personen vor einer Ansteckung schützen, Fieber messen und den Krankheitsverlauf beobachten. Die Kapazitäten der Spitäler und Labors sollen für Risikopatienten und schwere Krankheitsfälle zur Verfügung stehen.

Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden untersagt, um eine massenweise Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Alle übrigen Veranstaltungen sind im Kanton Luzern ab sofort den kantonalen Behörden zu melden. Auch kleinere Veranstaltungen können eingeschränkt oder untersagt werden, wenn besondere Risikofaktoren vorliegen.

«Diese Massnahmen sind angemessen und notwendig, um eine Epidemie zu verhindern und die Bevölkerung zu schützen. Diese Ziele haben im Augenblick oberste Priorität», betont der Luzerner Gesundheitsdirektor Guido Graf. «Die Massnahmen bedeuten aber nicht, dass eine Infektion mit dem Virus in jedem Fall gravierende Folgen für die betroffene Person hat. In den meisten Fällen verläuft eine Corona-Erkrankung harmlos, mit Symptomen, die einer leichten Grippe ähneln.»

Nicht sofort in den Notfall
Die kantonalen Gesundheitsbehörden appellieren deshalb an die Luzerner Bevölkerung:

Dieser Aufruf orientiert sich an den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG.

Lächeln ist das neue Händeschütteln
Um sich und andere vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, reicht es, grundlegende Hygieneregeln zu befolgen: Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen oder desinfizieren, bei Niesen und Husten Taschentuch benützen oder in die Armbeuge niesen/husten, Kontakt mit erkrankten Personen sowie grössere Menschenansammlungen meiden. Aus aktuellem Anlass ergänzen die Luzerner Gesundheitsbehörden diese Empfehlungen wie folgt:

Das BAG und der Kanton Luzern stellen alle wichtigen Informationen im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf ihren Websites zur Verfügung. Die Inhalte werden laufend aktualisiert: www.bag.admin.ch und www.lu.ch/coronavirus. Auf der kantonalen Website sind auch alle Angaben zur Meldepflicht von Veranstaltungen verfügbar.