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Coronavirus - Bundesasylzentrum Muttenz wird wiedereröffnet

Symbolbild (Bildquelle: Martin Abegglen (CC BY-SA 2.0))

Im Einverständnis mit dem Kanton Basel-Landschaft und der Gemeinde Muttenz hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) entschieden, das Bundesasylzentrum (BAZ) in Muttenz wiederzueröffnen. Damit können weitere Unterbringungskapazitäten im Asylwesen geschaffen werden, bei denen die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus eingehalten werden können.

Das BAZ Muttenz wurde im Herbst 2019 geschlossen, um Kosten im Asylbereich zu sparen. Nun wird es soweit vorbereitet, dass im Bedarfsfall eine sofortige Wiedereröffnung möglich ist. Diese Vorbereitungsarbeiten werden einige Wochen in Anspruch nehmen. Um die Anweisungen des BAG zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus einzuhalten, werden maximal die Hälfte der verfügbaren Plätze im BAZ Muttenz belegt. Damit können bis zu 250 Personen untergebracht werden. Diese zusätzliche Unterkunft entlastet andere Bundesasylzentren und erleichtert die Durchsetzung der Regeln des Social Distancing zur Bekämpfung des Coronavirus.

Bewährtes Betriebskonzept

Für die Wiederinbetriebnahme des BAZ Muttenz kommt das bewährte Betriebskonzept (BEKO) zur Anwendung, das auch in den anderen BAZ in der Schweiz gilt. Das BEKO regelt alle Fragen der Betreuung, der Unterbringung und der Sicherheit in den BAZ. Für die Betreuung der Asylsuchenden und die Sicherheit im und rund um das Asylzentrum beauftragt das SEM wie gehabt externe Dienstleister, sprich die ORS für die Betreuung und die Securitas für die Sicherheit. Zudem wird der Einsatz des Zivilschutzes erwogen, um die Betreuung zu unterstützen.

Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in den BAZ

Wie in allen BAZ werden auch in Muttenz die eingespielten Massnahmen gegen die Ausweitung des Coronavirus umgesetzt. Konkret bedeutet dies, dass bei der Unterbringung auf die nötige Distanz geachtet wird. Das Essen wird im Schichtbetrieb ausgegeben, unter Achtung der Regeln des Social Distancing. Sitzungen finden mit maximal fünf Personen statt. Transfers zwischen den Zentren werden auf ein Minimum beschränkt. Wichtig ist zudem die Information der Asylsuchenden, die im persönlichen Gespräch und mittels übersetztem Informationsmaterial in 15 Sprachen stattfindet.