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Coronavirus - Der Kanton Freiburg mit neuen Massnahmen

Symbolbild (Bildquelle: TickerMedia)

Anlässlich einer Medienkonferenz heute Nachmittag in Freiburg gab der Staatsrat in corpore die Aufbietung des kantonalen Führungsorgans bekannt. Jede Versammlung von mehr als 50 Personen ist verboten. Der Präsenzunterricht in der obligatorischen Schule, auf der Sekundarstufe II und auf der Tertiärstufe A und B wird unterbrochen. #CoronaInfoCH

Die Situation in Zusammenhang mit dem Coronavirus entwickelt sich rasch in der Schweiz, und der Kanton Freiburg bereitet sich auf eine deutliche Zunahme der Fälle vor. Als Folge davon hat der Staatsrat die folgenden Massnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus zu bremsen, um die geschwächte Bevölkerung zu schützen und es dem Gesundheitssystem auf Dauer zu ermöglichen, qualitativ hochstehende Pflegeleistungen für alle Personen und diejenigen, die es nötig haben oder nötig haben werden, zu erbringen.

Einerseits verhängt er per Dekret über das gesamte Kantonsgebiet die ausserordentliche Lage und bietet das kantonale Führungsorgan (KFO) auf. Der Auftrag des KFO besteht darin, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die langfristige Gesundheitsversorgung aller betroffenen Personen sowie die Kontinuität der Gesundheits- und Sicherheitsmassnahmen und -organisationen bis zur Rückkehr zur Normalität im Kanton zu gewährleisten. Die Aufbietung ist zeitlich nicht begrenzt. Das KFO wird von Christophe Bifrare, Vorsteher des Amtes für Bevölkerungsschutz und Militär, geleitet. Es bringt Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen kantonalen Gesundheits- und Sicherheitsbehörden zusammen.

Darüber hinaus hat der Staatsrat auf dem Verordnungsweg neue Massnahmen für die Bevölkerung zur Verringerung des Übertragungsrisikos und zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) beschlossen: