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Coronavirus - Die Stadt Chur verbietet Anlässe ab 50 Personen!

(Symbolbild) (Bildquelle: TickerMedia)

Gemäss Vorgabe des Bundes vom 28. Februar sind aufgrund der aktuellen Lage zum Coronavirus Veranstaltungen mit über 1'000 Teilnehmenden generell untersagt. Der Kanton hat diese Vorschrift präzisiert, indem er Anlässe mit überregionalem Charakter und/oder internationaler Beteiligung generell untersagt.

Einzig regionale Anlässe mit weniger als 1000 Teilnehmenden sind eventuell zulässig, jedoch ist für deren Durchführung vorab eine Risikobewertung vorzunehmen. Um die Rückverfolgbarkeit allfällig infizierter Personen bestmöglich sicherzustellen, hat die Stadt Chur in Absprache mit dem Kanton entschieden, dass unter dieser Vorgabe ab sofort Veranstaltungen ab 50 Personen grundsätzlich untersagt sind.

Es macht nämlich wenig Sinn, Anlässe mit z.B. 800 Personen zu genehmigen, auch wenn diese Zahl unter 1'000 Teilnehmenden liegt. Von dieser Massnahme nicht betroffen ist die normale Geschäftstätigkeit, z.B. in der Gastronomie oder der Besuch öffentlicher Einrichtungen oder Anlässe mit gesellschaftlicher Notwendigkeit wie z.B. Beerdigungen oder der Parlamentsbetrieb. Diese Massnahme gilt ab sofort und ist bis 15. März 2020 befristet. Die Stadt bittet die Bevölkerung, grössere Menschenansammlungen vorübergehend zu meiden und so dazu beizutragen, die Ausbreitung des Virus soweit wie möglich aufzuhalten.

Mit Medienmitteilung vom 26. Februar hat die Stadt Chur über die Aktivierung der Katastrophenorganisation (Kata-Organisation) orientiert. Diese hat an ihrem heutigen Rapport eine neue Lagebeurteilung vorgenommen. Gemäss heutiger Weisung des Bundes sind im Sinne einer Sofortmassnahme Veranstaltungen ab 1'000 Teilnehmenden untersagt. Der Kanton hat diese Vorschrift präzisiert, indem er Anlässe mit überregionalem Charakter und/oder internationaler Beteiligung generell verbietet. Einzig regionale Anlässe mit weniger als 1000 Teilnehmenden sind eventuell zulässig, jedoch ist für deren Durchführung vorab eine Risikobewertung vorzunehmen. Anträge um diese Beurteilungen können über das Kontaktformular unter www.gr.ch/coronavirus eingereicht werden. Diese Massnahme gilt ab sofort und ist bis am 15. März 2020 befristet.

Die Kata-Organisation hat sich an ihrer heutigen Sitzung intensiv mit dieser neusten Entwicklung befasst. Gemeinsam mit dem Kanton hat sie entschieden, Veranstaltungen bereits ab 50 Personen zu verbieten. Aufgrund der zahlreichen Anlässe, die in Chur stattfinden, wurde eine einfach handhabbare und nachvollziehbare Regelung gesucht. Sie betrifft Anlässe, die nicht zwingend notwendig und aufgrund der aktuellen Lage verschiebbar sind. Das normale Leben, also Einkaufen und z.B. der Gang in die Stadtbibliothek oder in eine Bar, soll weiterhin seinen gewohnten Lauf nehmen. In diesem Zusammenhang wird auch an die Eigenverantwortung jedes/jeder Einzelnen appelliert, die empfohlenen, einfachen Hygieneregeln zu beachten. Der Raster mit den Anlässen gilt insbesondere auch für die Stadtschule. Das heisst, dass der reguläre Schulbetrieb stattfindet, jedoch wird auf klassenübergreifende Veranstaltungen wie z.B. die Kindergartenskiwoche verzichtet. Die Lehrpersonen werden die Kinder in der richtigen Handhabung der Hygienemassnahmen instruieren, zudem sind spezifische Reinigungsarbeiten vorgesehen, z.B. an Türklinken.

Die getroffenen Massnahmen sind geeignet, die Ausbreitung des Virus so gut wie möglich zu verhindern und mit der Beschränkung auf Veranstaltungen mit maximal 50 Personen soll seine Übertragung zurückverfolgt werden können. Für Hamsterkäufe von Lebensmitteln besteht kein Anlass, auch bieten Gesichtsmasken keinen ausreichenden Schutz. Richtiges Händewaschen tötet Keime zudem gleich zuverlässig ab wie die Anwendung eines Handdesinfektionsmittels.

Die Kata-Organisation wird die weitere Entwicklung aktiv verfolgen, bei Bedarf weitere Massnahmen treffen und die Bevölkerung regelmässig orientieren.