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Coronavirus - Diese Veranstaltungen in der Stadt Zürich sind abgesagt

Symbolbild (Bildquelle: Stadtpolizei Zürich)

Nach der Inkraftsetzung der Verordnung des Bundesrates über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus weist die Stadtpolizei Zürich die Bevölkerung auf die daraus resultierenden Konsequenzen in Bezug auf Veranstaltungen hin.

Bekanntlich hat der Bundesrat am Freitag, 28. Februar 2020, 14.00 Uhr die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus erlassen. Gemäss Art. 2 dieser Verordnung tritt ein Veranstaltungsverbot für öffentliche und private Veranstaltungen, bei denen sich gleichzeitig mehr als 1000 Personen aufhalten, per sofort in Kraft und gilt bis mindestens zum 15. März 2020.

Als Veranstaltungen gelten Anlässe, bei welchen sich mehr als 1'000 Personen über einen längeren Zeitraum konzentriert am gleichen Ort aufhalten. Grosse Bürogebäude, Einkaufszentren, Märkte, Museen oder Bahnhöfe mit insgesamt mehr als 1'000 Personen sind davon also nicht betroffen.

Dieses Verbot gilt zum Beispiel aber für folgende Veranstaltungen in der Stadt Zürich mit mehr als 1000 erwarteten Teilnehmenden:

Für Veranstaltungen in Gebäuden, wie zum Beispiel in Clubs oder Eventlokalen, bedeutet das Verbot, dass gesamthaft pro Örtlichkeit nicht mehr als 1'000 Einlässe gewährt bzw. nicht mehr als 1'000 Eintritte verkauft werden dürfen.

Die angeordneten Massnahmen werden polizeilich kontrolliert und Missachtungen straf- und verwaltungsrechtlich geahndet.

Gemäss Regierungsrat des Kantons Zürich sind Veranstaltungen mit weniger als 1'000 Personen, bis zum Montag, 2. März 2020, grundsätzlich bewilligt. Dies gilt auch für die Stadt Zürich.

Fragen zu Gesundheitlichen Themen sind idealerweise telefonisch beim Hausarzt/der Hausärztin oder beim Ärztefon 0800 33 66 55 zu tätigen.

Dringende Fragen zu Veranstaltungen können an die Stadtpolizei Tel. 0 444 117 117 gerichtet werden.