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Coronavirus – Einschränkungen für den Öffentlichen Verkehr in Vorarlberg

Die Grenzsabsperrungen zu Deutschland und Österreich wurden entfernt. (Bildquelle: Free-Photos auf Pixabay)

Durch die von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen gibt es zahlreiche Änderungen im Bus- und Bahnverkehr in Vorarlberg und über die Grenzen. Ab Montag, 16. März 2020, wird der gesamte ÖPNV (d.h. alle Bahn- und Busverbindungen) zwischen Vorarlberg, der Schweiz und Liechtenstein eingestellt. Die ÖPNV-Erschließung von Lech und Zürs erfolgt ausschließlich über Langen am Arlberg. Weiters wird die Bevölkerung aufgerufen, den öffentlichen Verkehr nur in dringenden Fällen zu benutzen.

Durch behördlich angeordnete Quarantäne der Gemeinde St. Anton a. A. bleibt die Linie 92 bis zum Ende der Isolation eingestellt. „Die ÖPNV-Erschließung von Lech und Zürs erfolgt ausschließlich über Langen a. A. und die Linie 91“, erklärt Christian Hillbrand, Geschäftsführer des Verkehrsverbundes Vorarlberg, die derzeitige Lage.

Details für grenzüberschreitenden Bus-Verkehr
Die Linien 11 und 14 der LIEmobil verkehren zwischen Feldkirch Bahnhof und der Grenzhaltestelle Tisis Töbeleweg sowie von Schaanwald Zollamt in Richtung Schaan. Die Linie 13 entfällt zwischen Feldkirch Bahnhof und Tisis Töbeleweg. Der Grenzübertritt ist somit nur zu Fuß möglich. Die Linie 36E (Gisingen – Schaan/Vaduz) wird auf dem österreichischen Teilabschnitt eingestellt. Die Busse verkehren ab Ruggell Grenze in Richtung Schaan. Die Linie 70 verkehrt nur zwischen Klaus und der Grenzhaltestelle Tisis Töbeleweg. Nach dem Grenzübertritt ist in der Regel ein Anschluss mit Bussen der LIEmobil gegeben (bitte Fahrpläne der LIEmobil, cleVVVer-mobil oder www.liemobil.li beachten).

Die Linie 303 (Hohenems-Heerbrugg) ist auf dem österreichischen Streckenabschnitt eingestellt. Die Linie 351 (Dornbirn-Heerbrugg) verkehrt zwischen Dornbirn und Lustenau Philipp-Krapf-Straße sowie zwischen Widnau Wiesenrain-Zoll und Heerbrugg Bahnhof. Ein Grenzübertritt zu Fuß ist möglich. Für Reisende in Richtung St. Gallen ist ein Grenzübertritt auch in Gaißau/Rheineck möglich. Dazu können die Buslinien 15 und 50 bis zur Haltestelle Gaißau Grenze genutzt werden, von wo aus der Bahnhof Rheineck (CH) in wenigen Gehminuten erreichbar ist. Grundsätzlich bedeutet das, die Linien fahren jeweils bis zur Grenzhaltestelle und im Nachbarland ebenfalls wieder von der Grenzhaltestelle. Ein Grenzübertritt zu Fuß wird gewährleistet, wo dieser möglich ist.

Auswirkungen auf die Bahn
Marcus Ender, Leiter ÖBB Regionalmanagement Vorarlberg, gibt die aktuellen Änderungen auf der Schiene bekannt: „Die Nahverkehrszüge zwischen Feldkirch und Buchs fallen gänzlich aus, es besteht kein Schienenersatzverkehr (SEV). Nahverkehrszüge auf der S3 (Bregenz- St. Margrethen) verkehren nur zwischen Bregenz und Lustenau. Vom Lustenauer Bahnhof wird ein Shuttleverkehr zur Grenze Höchst eingerichtet, sodass der Bahnhof St. Margrethen zu Fuß erreicht werden kann. Für den Fernverkehr gilt: Railjets in Richtung Zürich enden in Feldkirch, die Strecke Wien-Bregenz wird unverändert angeboten.“

In Vorarlberg ist der Betrieb der S-Bahn im Halbstundentakt gewährleistet. Ebenso sind die REX-Verbindungen in der Hauptverkehrszeit bis 08:00 und ab 15:00 Uhr aufrecht. Die REX-Züge in der Nebenverkehrszeit (zwischen 08:00 und 15:00 Uhr) werden teilweise eingestellt.

Regelmäßiger Blick in die Auskunftssysteme
Derzeit ändern sich die Rahmenbedingungen für den Öffentlichen Verkehr fast stündlich, weshalb sich manche Angebote kurzfristig ändern können. Dennoch sollte es in der derzeitigen Situation grundsätzlich kein Problem sein, innerhalb Vorarlbergs von A nach B zu kommen. „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass die elektronische Fahrplanauskunft auf aktuellem Stand ist. Die Fahrgäste werden gebeten, vor Reiseantritt die jeweils aktuellen Meldungen in der Fahrplanauskunft cleVVVer-mobil bzw. auf www.vmobil.at zu beachten sowie auf die Fahrgastinformation vor Ort (Lautsprecherdurchsagen, Monitoranzeigen) zu schauen“, so Hillbrand und weiter: „In den kommenden Tagen kann es auch im Busverkehr zu weiteren Einschränkungen kommen. Ein regelmäßiger Blick in die Auskunftssysteme kann somit zuverlässig vor unliebsamen Überraschungen schützen.“

Nur notwendige Fahrten mit dem ÖPNV
Derzeit sollten sich die Bürgerinnen und Bürger nur außer Haus begeben, wenn dies unbedingt nötig ist. Somit sollen auch Fahrten mit dem Öffentlichen Verkehr nur dann unternommen werden, wenn dies notwendig ist, z.B. für unbedingt notwendige Einkäufe, Arbeitswege oder Arztbesuche. Nur wenn unnötige Fahrten vermieden werden, steht der ÖPNV für jene zur Verfügung, die darauf angewiesen sind.