Coronavirus - Empfehlungen für Pflegeheime sowie Spitäler und Kliniken
06.03.2020 | 16:03
Die neusten Prognosen gehen davon aus, dass das Coronavirus mehrere Wochen und Monate in der Region verbreitet sein wird. Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt hat deshalb Empfehlungen ausgearbeitet zum Umgang mit Besucherinnen und Besuchern in Pflegeheimen sowie Spitälern und Kliniken.
Empfehlungen für Pflegeheime
Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen kann es während der erwarteten Dauer der Verbreitung des Coronavirus nicht zugemutet werden, keinen Besuch von ihren Angehörigen und Freunden zu empfangen. Das Gesundheitsdepartement empfiehlt deshalb den Pflegeheimen im Kanton Basel-Stadt, die Besuchszeiten einzuschränken und mit jeder Besucherin und jedem Besucher eine ausgearbeitete Gesundheits-Checkliste durchzugehen. Wenn mindestens eine Frage mit „Ja“ beantwortet wird, soll der Person empfohlen werden, den Besuch zu verschieben.
Der Gesundheits-Check anhand des Fragebogens soll auch bei allen externen Personen, welche sich innerhalb des Pflegeheims bewegen oder betätigen, durchgeführt werden. Dies gilt bei allen Veranstaltungen wie Unterhaltungsprogrammen für die Pflegeheimbewohnenden, Konzerten, Gottesdiensten, aber auch für Dienstleistungserbringer in Pflegeheimen wie Lieferanten, Coiffeur, Fusspflege.
Empfehlungen für Spitäler und Kliniken
Für Patientinnen und Patienten ist der Besuch ihrer Angehörigen wichtig. Oft ist ein Spitalaufenthalt zeitlich begrenzt. Deshalb empfiehlt das Gesundheitsdepartement den Spitälern und Kliniken im Kanton Basel-Stadt, die Besuchszeiten sowie den Zugang auf ein Minimum zu begrenzen. Soziale Kontakte sollten möglichst über Telekommunikation anstatt über persönliche Besuche erfolgen.
Es handelt sich um Empfehlungen an die Spitäler und Kliniken. Sie können auch eigene Regeln oder verschärfte Regeln einführen.
Die Besucherinnen und Besucher müssen auf die Einhaltung der Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit hingewiesen und deren Einhaltung möglichst überprüft werden:
- Sicherstellen, dass die Besucherin oder der Besucher die Hände desinfiziert;
- Verhaltensanweisung betreffend Gebrauch von Mundschutz erteilen;
- Information betreffend Verzicht auf Küsse bei Begrüssungen, Umarmungen und Händeschütteln;
- Empfehlung, generell Abstand zu den Patientinnen und Patienten zu halten.