Coronavirus – Italien riegelt Teile seines Nordens komplett ab
08.03.2020 | 18:30
Italien verschärft seine Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus. Menschen aus dem Norden Italiens, der Lombardei und 14 weiteren Provinzen, mit circa 16 Millionen Menschen, werden in ihrer Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt.
Die italienische Regierung hat über Nacht ein Dekret unterzeichnet, das die Lombardei und weitere Provinzen, ähnlich wie Wuhan, abschottet. Sechzehn Millionen Italiener, davon allein 10 Millionen in der Lombardei, wurden in eine riesige sogenannte "Rote Zone" verbannt. Aus der man nicht ein- und ausreisen kann, in dem man ausser in Notfällen jede Bewegung absolut vermeiden muss.
Zu Hause bleiben ist die wichtigste Empfehlung eines Dekrets des Ratspräsidenten, das am Ende von Giuseppe Conte unterschrieben wurde. Ein vom 8. März bis zum 3. April gültiges Massnahmenpaket zur Eindämmung der Coronavirus-Verbreitung wurde für die gesamte Region Lombardei und 14 weitere Provinzen in Venetien (Venedig, Padua, Treviso), Piemont (Asti, Alessandria, Novara, Verbano Cusio Ossola, Vercelli), Emilia Romagna (Modena, Parma, Piacenza, Reggio Emilia, Rimini) und Marken (Pesaro-Urbino) vereinbart.
In der roten Zone wird den Bewohnern empfohlen, die angegebenen Gebiete nicht zu betreten oder zu verlassen, zu Hause zu bleiben und ausser in Notfällen oder für wesentliche Arbeitsbedürfnisse nicht zu verlassen. Es ist absolut verboten, die Quarantäne zu verletzen, für diejenigen die positiv auf das Virus getestet worden. Die Einstellung aller Sportveranstaltungen und Wettbewerbe, die Schliessung von Skigebieten, Museen, Kinos, Theatern, Kneipen, Diskotheken, Tanzschulen, Spielhallen, Wettbüros, Fitnessstudios, Schwimmbädern und Wellenesszentren. Die Aussetzung von Veranstaltungen und Events, zivilen und religiösen Zeremonien, einschliesslich Beerdigungen.
Die Einkaufszentren bleiben nur von Montag bis Freitag geöffnet, um grosse Menschenansammlungen zu vermeiden. Auch Apotheken, Pharmazie und Lebensmittelgeschäfte sind geöffnet. Restaurants und Bars dürfen nur öffnen, wenn der Manager den Abstand von mindestens einem Meter durchsetzt, sonst riskiert er die Aussetzung der Lizenz.
Für das ganze Land hat die Regierung ausserdem Kongresse, Versammlungen und gesellschaftliche Veranstaltungen, Demonstrationen und Vorführungen, einschliesslich Kino und Theater sowie die Aktivitäten von Kneipen, Tanzschulen, Spielhallen, Wett- und Bingo Hallen und Diskotheken ausgesetzt. Die „Tröpfchen“-Regel – mindestens einen Meter Abstand – gilt für Museen, Bars, Restaurants und Geschäfte. Ausgesetzte Sportveranstaltungen und Wettbewerbe aller Art und Disziplinen. Das Dekret enthält ausdrücklich die Empfehlung, die Mobilität einzuschränken.