Coronavirus - Diese Veranstaltungen sind bis zum 2. März im Kanton Zug erlaubt
29.02.2020 | 07:44
Der Bundesrat hat mit sofortiger Wirkung eine «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz bestimmt. Die Ausbreitung des Virus soll gebremst werden. Die Gesundheitsdirektion setzt mit Unterstützung des Kantonalen Führungsstabes folgende Massnahmen um:
Anordnungen mit sofortiger Wirkung für den Kanton Zug
Die Eishockeyspiele in der Bossard-Arena finden ohne Zuschauer statt. Public Viewings wie z.B. im Freiruum Zug sind untersagt. Sämtliche Anlässe mit mehr als 1000 Personen werden abgesagt. Diese Massnahme gilt nach Verordnung des Bundes vorerst bis zum 15. März 2020.
Veranstaltungen mit weniger als 1000 Teilnehmenden
Für Anlässe mit weniger als 1000 Teilnehmenden wurde eine pauschale Risikoabwägung getroffen: Sie sind bis und mit Montag, 2. März 2020 erlaubt. Es sind die bekannten Hygienevorschriften zu beachten.
Am Montag wird die Lage neu beurteilt. Wir bitten Sie, sich über die aktuelle Lage auf dieser Website oder unter 041 728 49 00 zu informieren.
Hotline des Kantons Zug
Telefon Nr.: + 41 41 728 49 00, E-Mail: corona@zg.ch Betriebszeiten: täglich von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Schulen und Arbeitsplätze
Arbeitsstellen, Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten etc. dürfen geöffnet bleiben. Es sind die bekannten Hygienevorschriften einzuhalten.