Infoticker

Coronavirus – Nationales Sonder-Forschungsprogramm «Covid-19»

Symbolbild (Bildquelle: TickerMedia)

Es besteht ein dringender Forschungsbedarf in der biomedizinischen und klinischen Forschung, um das Covid-19-Virus bezüglich Übertragbarkeit, Wirkung sowie Behandlung (Diagnose- und Therapiemassnahmen) besser verstehen und mit gezielten Massnahmen bekämpfen zu können. Gestützt auf nationale und internationale Expertisen sowie auf Empfehlung des Schweizerischen Nationalfonds zur wissenschaftlichen Forschung (SNF) hat der Bundesrat am 16. April 2020 das Nationale Forschungsprogramm «Covid-19» lanciert. Dieses erstreckt sich über einen Zeitraum von 24 Monaten und umfasst einen Finanzrahmen von insgesamt 20 Millionen Franken aus bestehenden Mitteln.

Ziel des neuen Nationalen Forschungsprogramms (NFP) ist es, die bestehenden, nationalen Forschungskompetenzen maximal möglich zu kanalisieren und in grösseren Projekten zu bündeln. Dadurch sollen möglichst rasch Ergebnisse erzielt und entsprechende Empfehlungen und Lösungen zur Bekämpfung der Corona-Krise in der Schweiz vorgelegt werden können.

Gleichzeitig soll mit diesem Programm die Abstimmung mit anlaufenden Sondermassnahmen auf internationaler Ebene (Weltgesundheitsorganisation WHO und Initiativen der Europäischen Union) sichergestellt werden. Dies geschieht einerseits durch konsequentes Nutzen von internationalen Netzwerken in den relevanten beziehungsweise dringlichen Forschungsbereichen, andererseits über das Nutzen von Ergebnissen aus den internationalen Anstrengungen (teilweise unter Beteiligung von schweizerischen Forschungsgruppen). Das neu lancierte Programm ist komplementär zur bereits erfolgten Sonderausschreibung des SNF für Projekte zur Bekämpfung des Virus SARS-CoV-2.

Das NFP «Covid-19» ist auf folgende Forschungsschwerpunkte fokussiert:

Für die Durchführung des NFP «Covid-19» ist der Schweizerische Nationalfonds zuständig. Dieser schreibt das neue NFP in Absprache mit dem WBF (SBFI) bis zum 30. April 2020 aus. Weiter setzt er eine Leitungsgruppe für das Programm und die Expertisierung ein (unter Beizug internationaler Expertinnen und Experten bei der Gesuchsprüfung gemäss etablierter Verfahren). Darin vertreten ist zudem eine Fachexpertin bzw. ein Fachexperte des Bundesamts für Gesundheit sowie der Förderagentur Innosuisse.

Der Bundesrat entscheidet gemäss Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und Innovation und der Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung periodisch auf Antrag des WBF über die Durchführung und den Finanzrahmen von Nationalen Forschungsprogrammen.

In besonderen Fällen, namentlich bei aktuellen und gesellschaftlich relevanten Themen von gesamtschweizerischer Bedeutung kann das WBF als zuständiges Departement ausserhalb der ordentlichen Prüfrunden direkt die Lancierung von NFP beantragen.