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Coronavirus - Regierung erklärt "ausserordentliche Lage" für Kanton Graubünden

Symbolbild (Bildquelle: TickerMedia)

Die Anzahl der mit dem Coronavirus infizierten Personen im Kanton Graubünden nimmt weiter stark zu. Der Bund hat heute seine Massnahmen verschärft. Die Bündner Regierung hat die aktuelle Lage sorgfältig analysiert und für den Kanton Graubünden die Lage als "ausserordentlich" erklärt. Zudem hat sie ein Paket einschneidender Massnahmen beschlossen. Ziel ist es, den massiven Anstieg der Krankheitszahlen so weit wie möglich zu verlangsamen. Zur Koordination und Führung der Situation wird per sofort der Kantonale Führungsstab (KFS) eingesetzt.

Regierung erklärt "ausserordentliche Lage" für den Kanton Graubünden
Die steigende Zahl infizierter Personen, die neue Situation an den Grenzen, die Schliessung der nicht obligatorischen Schulen und die zusätzlichen Einschränkungen bei Veranstaltungen haben dazu geführt, dass die Regierung für den Kanton Graubünden die "ausserordentliche Lage" ausgerufen hat. Bei der Beurteilung der Lage haben die erschreckenden Zahlen aus dem Kanton Tessin eine wesentliche Rolle gespielt. Dort nimmt die Zahl der infizierten und hospitalisierten Personen explosionsartig zu und verdoppelt sich jeden zweiten Tag. Gemäss Gesetz über den Bevölkerungsschutz ist eine "ausserordentliche Lage" dann angebracht, wenn die Mittel von Gemeinden und Kanton nicht mehr ausreichen, um ihre Aufgaben zu bewältigen oder wenn eine grosse Zahl von Personen betroffen ist. Dies trifft nun zu. Die bisherige Führung durch das Gesundheitsamt wird an den Kantonalen Führungsstab übertragen.

Zahl der erkrankten Personen steigt – Verlangsamung zwingend nötig

Auch im Kanton Graubünden steigt die Zahl der mit dem Coronavirus erkrankten Personen rapide an. Aktuell ist das Virus bei 43 Personen nachgewiesen (Stand heute Morgen). Es werden aber gemäss der Strategie des Bundesamts für Gesundheit keine flächendeckenden Tests mehr durchgeführt. Getestet werden nur noch Personen mit Symptomen aus Risikogruppen und Patientinnen und Patienten mit besonders schweren Symptome. Die bestätigten Fälle dienen somit zwar als Gradmesser, bilden jedoch nicht die abschliessende Zahl der am Coronavirus erkrankten Personen im Kanton. Für die Verantwortlichen des Gesundheitswesens ist klar, dass man die Zunahme von erkrankten Personen deutlich verlangsamen muss, da sonst das Gesundheitssystem in kurzer Zeit überlastet sein wird.

Umfassendes Massnahmenpaket

Aus diesem Grund hat die Bündner Regierung heute die folgenden Massnahmen beschlossen.

Ab Samstag, 14.3.2020, 08.00 Uhr, vorerst bis 30. April 2020, 24.00 Uhr gelten:

  1. Das Amt für Militär und Zivilschutz wird angewiesen, Einsatzbereitschaft des Zivilschutzes zur Unterstützung des Gesundheitswesens herzustellen.
  2. Alle Vereinsaktivitäten wie Sportanlässe, Veranstaltungen, Versammlungen, Trainings, Proben usw. sind untersagt.
  3. Öffentliche und private Anlässe oder Versammlungen mit mehr als 50 Personen, welche nicht unter die vorgenannten Bestimmungen fallen, sind verboten. Die zuständige kantonale Behörde kann Veranstaltungen ausnahmsweise zulassen, wenn überwiegende öffentliche Interessen dies gebieten, beispielsweise Veranstaltungen zur Ausübung politischer Rechte.
  4. Religiöse Anlässe mit mehr als 50 Personen sind untersagt.
  5. Der Besuch in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und anderen Betreuungsinstitutionen ist untersagt. Über Ausnahmen (Besuche für Patienten in ausserordentlichen Situationen: Eltern von Kindern, Partner von Gebärenden sowie nahe Angehörige von sterbenden Menschen oder unterstützungsbedürftigen Patienten) entscheidet die Institution.
  6. Bei allen anderen Veranstaltungen und in allen Einkaufsgeschäften sind die Verantwortlichen aufgefordert, für die Einhaltung der Regeln der Hygiene und der sozialen Distanz zu sorgen.
    Ab Samstag, 14.3.2020, 17.00 Uhr, vorerst bis 30. April 2020, 24.00 Uhr gelten!
  7. Sämtliche Unterhaltungsstätten wie Bibliotheken, Archive, Kinos, Theater, Museen, Jugend-, Sport-, Wellness-, Fitnesszentren, Schwimmbäder, Discos, Musikbars, Nacht-, Erotikclubs usw. haben den Betrieb einzustellen.
  8. Hotel- und Restaurantbetrieben, mit Ausnahme der vorgängig genannten Unterhaltungsstätten und / oder Betriebsteilen, ist es gestattet, ihren Betrieb unter folgenden Bedingungen weiterzuführen:
    • Gewährleistung der erhöhten Hygienestandards und der nötigen sozialen Distanz;
    • keine Selbstbedienung;
    • Einhaltung eines Abstandes von mindestens 1 Meter zwischen den Tischen;
    • Gewährleistung einer Mindestfläche von 4 Quadratmetern der bewirtschafteten Fläche pro anwesendem Gast.
    • Ab Montag, 16.3.2020, 06.00 Uhr, vorerst bis 30. April 2020, 24.00 Uhr gelten:
  9. Die Skigebiete haben den Betrieb einzustellen.
  10. Präsenzunterricht auf Sekundarstufe II (inklusive überbetriebliche Kurse, Brückenangebote und Lehrwerkstätten) und Tertiärstufe wird untersagt. Vorbehalten bleiben allfällige weitergehende Massnahmen des Bundes, insbesondere im Bereich des Grundschulunterrichts (Obligatorische Schule), der Kindergärten und der Kindertagesstätten.
  11. Wo immer möglich und sinnvoll wird in der kantonalen Verwaltung Homeoffice angeordnet.

Die Regierung empfiehlt der Bevölkerung dringend, die Regeln der Hygiene und der sozialen Distanz in zwischenmenschlichen Beziehungen strikte einzuhalten, insbesondere gegenüber Menschen über 65 Jahren und für Gruppen, die als gefährdet eingestuft sind. Personen über 65 Jahren und Angehörigen von Gruppen, die als gefährdet eingestuft sind und daher besonders dem Risiko schwerwiegender Komplikationen ausgesetzt sind, die ihr Leben gefährden können, wird dringend davon abgeraten:

Unterstützung für Wirtschaft und Tourismus
Die Bündner Regierung will Wirtschaft und Tourismus in dieser schwierigen Lage bestmöglich unterstützen. Sie setzt dazu eine Task Force mit Vertretern des Departements für Volkswirtschaft und Soziales, des Departements für Finanzen und Gemeinden sowie der Graubündner Kantonalbank ein.

Öffentlicher Verkehr: Betrieb aufrechterhalten und Schutz verstärken
Es wird sichergestellt, dass der öffentliche Verkehr seinen Betrieb aufrechterhält. Die Transportunternehmen sind dafür verantwortlich, dass die Schutzmassnahmen für Personal und Passagiere verstärkt werden. Zudem ist eine Planung zu erarbeiten, wie der ÖV auch bei Personalausfällen sichergestellt werden kann. Der Kanton setzt dazu eine Arbeitsgruppe ein und ist in engem, laufendem Austausch mit Bund, Rhätischer Bahn, PostAuto und mit Vertretern aus dem Bau-, Verkehrs und Forstdepartement, den Transportunternehmen und weiteren ÖV-Betreibern.

Stopp von nicht sofort notwendigen Operationen
Das Gesundheitsamt ordnet per Samstag einen Stopp aller nicht sofort notwendigen Eingriffe in folgenden Institutionen an:

Damit wird in den Institutionen Platz frei für Coronavirus-Patienten und das Personal kann sich verstärkt um diese kümmern.

"Abstand nehmen und so zusammenstehen!"
Zentral bleibt weiterhin die Risikogruppen zu schützen und die Ausbreitung zu verlangsamen. Die Regierung appelliert eindringlich an die Bevölkerung – insbesondere auch an die Gesunden und Jungen –sich an die Verhaltensanweisungen des Bundes zu halten. Zentral sei ein gesunder Abstand zu anderen Personen. "Abstand nehmen und so zusammenstehen!" lautet das Motto der Bündner Regierung.