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Coronavirus – Wiederaufnahme des Betriebs mit Schutzkonzept

Einkaufszentrum Westside in Bern. (Bildquelle: Cha già José (CC BY-SA 2.0))

Ab Montag, 27. April 2020, können Spitäler wieder alle Eingriffe vornehmen und medizinische Praxen, Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios, Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien ihren Betrieb wieder aufnehmen. Die Erarbeitung und Umsetzung eines Schutzkonzepts sind eine Voraussetzung zur Wiedereröffnung.

Der Bundesrat hat verschiedenen Branchen die Wiederaufnahme des Betriebs ab kommendem Montag erlaubt, sofern der Betrieb ein Schutzkonzept umgesetzt hat, das das Übertragungsrisiko sowohl für die Kundinnen und Kunden als auch die Arbeitnehmenden minimiert. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat Standard-Schutzkonzepte für einzelne Unternehmen sowie Musterschutzkonzepte für Branchenverbände publiziert unter: https://backtowork.easygov.swiss.

Die Branchen- und Berufsverbände wurden aufgefordert, branchenbezogene Grobkonzepte zu erarbeiten. Die Umsetzung der Schutzkonzepte liegt in der Verantwortung jeder einzelnen Unternehmung. Eine vorgängige Genehmigung der Schutzkonzepte ist nicht erforderlich. Das kantonale Arbeitsinspektorat überprüft die Schutzkonzepte sowie deren Einhaltung und Umsetzung während dem Betrieb.

Für die der Öffentlichkeit zugänglichen Geschäften wie Lebensmittelläden, Banken oder Tankstellen, welche schon vor dem 27. April 2020 geöffnet waren, wird eine Übergangsfrist von wenigen Tagen gewährt. Sie haben zu überprüfen, ob die bisher getroffenen Massnahmen die neuen Vorgaben für die Schutzkonzepte erfüllen und haben gegebenenfalls die nötigen Anpassungen vorzunehmen.