Erfreulicher Abschluss der BVK-Verselbständigung
18.08.2014 | 16:41
Der Kanton Zürich hat seine Pensionskasse damit verselbständigt, ohne dass er die vom Bund nachträglich um ein Jahr erstreckte Frist in Anspruch nehmen musste und ohne dass Rechtsmittel eingegangen sind. Dies war angesichts der Komplexität dieses Vorhabens sowie der kurzen Zeit zwischen der...
Der Kanton Zürich hat seine Pensionskasse damit verselbständigt, ohne dass er die vom Bund nachträglich um ein Jahr erstreckte Frist in Anspruch nehmen musste und ohne dass Rechtsmittel eingegangen sind. Dies war angesichts der Komplexität dieses Vorhabens sowie der kurzen Zeit zwischen der Inkraftsetzung der neuen Gesetzesbestimmungen durch den Bundesrat (Mitte 2011) und der gesetzten Frist (ursprünglich bis Anfang 2014) keine Selbstverständlichkeit.
Die Finanzdirektion hatte damals - parallel zur Vorbereitung der Sanierung - zusammen mit der BVK umgehend eine breit abgestützte Projektorganisation unter Führung und Verantwortung der Finanzdirektorin formiert. Die Arbeiten der Projektorganisation haben seither in eine Reihe von Beschlüssen des Regierungsrates gemündet, der sich mehrmals intensiv mit der Verselbständigung befasste. Dazu gehörten unter anderem die Integration des grössten Teils des kantonalen Liegenschaftsunternehmens Kantag in die BVK, zahlreiche juristische Fragen wie zum Beispiel Anpassungen des kantonalen Personalrechts und vor allem die vom Regierungsrat frühzeitig angeordnete demokratische Wahl des neuen paritätischen Stiftungsrates durch die Arbeitnehmenden und die Arbeitgebenden.
Der Stiftungsrat konnte seine Arbeit damit bereits ein Jahr im Voraus in Angriff nehmen, und der Regierungsrat hat ihm fristgerecht auf Anfang 2014 die Geschäftsführung übertragen. Da es sich um einen Zusammenschluss der bisherigen Amtsstelle BVK mit der bereits 2003 vom Kantonsrat beschlossenen privatrechtlichen Stiftung BVK handelt, konnte die Fusion gemäss Fusionsgesetz formell erst vollzogen werden, nachdem der BVK-Geschäftsbericht für das Jahr 2013 genehmigt war und auch die Aufsicht ihre Zustimmung gegeben hatte. Damit ist die Verselbständigung exakt nach Fahrplan verlaufen.
Die Finanzdirektion ist überzeugt, dass der Kanton die BVK auf einem sehr guten Fundament in die Selbständigkeit entlassen hat und dass sie in Zukunft für alle angeschlossenen Arbeitgeber eine starke, agile Partnerin in der beruflichen Vorsorge sein wird. Der Deckungsgrad der BVK hat sich seither - begünstigt auch durch die Einmaleinlage des Kantons und das freundliche Klima an den Börsen - entsprechend erfreulich entwickelt.