Kanton Bern – Rück- und Ausblick der Steuerverwaltung
21.01.2021 | 09:30
Die Coronavirus-Krise hat sich 2020 auch auf viele Steuerbereiche ausgewirkt. Für die Steuererklärung 2020 ergeben sich wegen der Coronavirus-Krise Änderungen bei den Abzügen für die Berufskosten. Rund zwei Drittel aller steuerpflichtigen Personen haben ihre Steuererklärung für das Jahr 2019 online ausgefüllt; davon haben über 146'000 Personen die Steuererklärung auch vollständig elektronisch eingereicht. Über 244'000 Belege wurden direkt beim Ausfüllen hochgeladen.
Die Coronavirus-Krise hat sich 2020 auch auf viele Steuerbereiche ausgewirkt. Für die Steuererklärung 2020 ergeben sich wegen der Coronavirus-Krise Änderungen bei den Abzügen für die Berufskosten. Rund zwei Drittel aller steuerpflichtigen Personen haben ihre Steuererklärung für das Jahr 2019 online ausgefüllt; davon haben über 146'000 Personen die Steuererklärung auch vollständig elektronisch eingereicht. Über 244'000 Belege wurden direkt beim Ausfüllen hochgeladen.
Bis am 3. Februar 2021 erhalten knapp 637'000 steuerpflichtige Personen ihre Steuererklärungen für das Jahr 2020. Die Einreichefrist der Steuererklärungen von unselbstständig Erwerbstätigen ist wie immer der 15. März, für selbstständig Erwerbstätige gilt der 15. Mai.
Ab 1. Januar 2021 gilt im Kanton Bern eine neue Fristverlängerungspraxis für natürliche und juristische Personen, für die nachträglichen ordentlichen Veranlagungen sowie für die unterjährige Steuerpflicht. Die kostenlose Fristverlängerungsmöglichkeit wird für natürliche Personen von Mitte September auf Mitte Juli um zwei Monate verkürzt. Ausserdem werden die Verlängerungsgebühren moderat erhöht (Einzelheiten unter [www.taxme.chLink]https://www.sv.fin.be.ch/sv_fin/de/index/navi/index/frist-verlaengern.htmlhttps://www.sv.fin.be.ch/sv_fin/de/index/navi/index/frist-verlaengern.html)).
Ab dem Steuerjahr 2020 sind neue Abzugsmöglichkeiten bei Grundstücken zu beachten: Investitionskosten, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, sowie Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau können neu auch in den zwei nachfolgenden Steuerperioden steuerlich als Unterhaltskosten abgezogen werden. Dies gilt, sofern sie in der laufenden Steuerperiode nicht vollständig berücksichtigt werden konnten.
Die Vergütungs-, Verzugs- und Vorauszahlungszinsen für die Kantons- und Gemeindesteuern belaufen sich im Jahr 2021 – wie vor der Coronavirus-Krise – auf jeweils 0,5 Prozent, 3 Prozent und 0 Prozent.
Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf die Steuererträge Die Finanzdirektion hat im August 2020 über die Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf die Steuererträge informiert. Voraussichtliche Ertragsausfälle und Gewinnrückgänge der Unternehmungen wie auch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit führten zu einer erheblichen Korrektur der Steuerertragsprognosen. Aber auch aufgrund von Erkenntnissen aus dem Rechnungsjahr 2019 wurde eine Aktualisierung der Steuerertragsprognosen nötig. Der Kanton Bern rechnet für den Voranschlag 2021 mit Mindererträgen bei den Steuern von 450 Millionen Franken im Vergleich zur bisherigen Planung. Mehr dazu: Coronakrise führt zu Defiziten und Neuverschuldung
Änderungen in der Steuererklärung 2020 aufgrund der Coronavirus-Krise Nicht zuletzt aufgrund des kurzfristig eingeführten Vorauszahlungszinses von 0,5 Prozent haben knapp 186'000 steuerpflichtige Personen ihre Ratenrechnungen für das Steuerjahr 2020 vorausbezahlt. Dies sind rund 5 Prozent mehr als im Vorjahr (176'000 steuerpflichtige Personen), als der Vorauszahlungszins 0 Prozent betrug.
Um der besonderen Situation während der Coronavirus-Krise Rechnung zu tragen, wurde die Praxis für die Gewährung des Abzugs für Fahrkosten für das Steuerjahr 2020 konkretisiert:
Kosten für ein Jahresabonnement für den Weg zur Arbeit mit dem öffentlichen Verkehr können geltend gemacht werden, auch wenn das Abo (z. B. wegen unplanmässigem Homeoffice) nicht das ganze Jahr genutzt wurde. Steuerpflichtige, die in der Zeit vom 1. März bis 31. Dezember 2020 mit dem Auto an den Arbeitsplatz gefahren sind, können die entsprechenden Kosten für das Auto ohne weiteren Nachweis geltend machen. Die ÖV-Abonnementskosten können dennoch in Abzug gebracht werden. Die gesetzliche Beschränkung des Abzugs für Fahrkosten auf 3'000 Franken bei der direkten Bundessteuer und auf 6'700 Franken bei den Kantons- und Gemeindesteuern bleibt jedoch unverändert. Für andere Abzüge im Zusammenhang mit der unselbständigen Erwerbstätigkeit gibt es keine Änderungen. Details zu allen Punkten unter: www.be.ch/taxinfoLink
Erfolgsgeschichte von TaxMe-Online geht weiter, TaxMe-Offline wird nicht mehr angeboten Der Trend zum elektronischen Ausfüllen der Steuererklärung hält an: Knapp 400'000 steuerpflichtige Personen haben ihre Steuererklärung für das Jahr 2019 online ausgefüllt. Auch die erforderlichen Steuerbelege werden zunehmend elektronisch eingereicht: Über 244'000 Belege wurden hochgeladen; hauptsächlich Bescheinigungen zur Säule 3a.
Per Steuerjahr 2020 nicht mehr angeboten wird hingegen TaxMe-Offline. Die jährliche Aufbereitung verschiedener Möglichkeiten zum Einreichen der Steuererklärung inklusive Bereitstellen für verschiedene Betriebssysteme sowie das laufende Aktualisieren von TaxMe-Offline sind mit hohem Entwicklungsbedarf und hohen Kosten verbunden. Gleichzeitig sinkt auch die Anzahl Nutzende von TaxMe-Offline. Die Steuererklärung kann weiterhin auch auf Papier oder mittels externer Software ausgefüllt werden.
Automatischer Informationsaustausch mit dem Ausland (AIA) Infolge der Überprüfung von rund 25'000 gemeldeten ausländischen Kontodaten aus den Jahren 2017 und 2018 hat die Steuerverwaltung bislang 175 Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren eingeleitet. Davon sind 32 bereits rechtskräftig. Aus diesen 32 rechtskräftigen Verfahren ergibt sich ein Nachsteuer-Betrag von rund 1'600'000 Franken (inkl. Bussen in der Höhe von über 700'000 Franken).
Aufgrund der weltweiten Coronavirus-Krise lieferten nicht alle Staaten ihre Daten fristgerecht. Bislang wurden dem Kanton Bern rund 67'000 Konten aus dem Jahr 2019 gemeldet. Diese Meldungen werden im Rahmen des ordentlichen Veranlagungsverfahrens geprüft und beurteilt. Im Jahr 2020 gingen 674 neue straflose Selbstanzeigen ein. Das sind noch einmal deutlich weniger als in den Vorjahren. Aus den im Jahr 2020 veranlagten Fällen aus den Vorjahren ergibt sich ein Steuerertrag von 23,5 Millionen Franken für den Kanton Bern und die Gemeinden.