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Kanton Nidwalden verzichtet auf zusätzliche Schulwochen

(Bildquelle: congerdesign (CC0))

Das Schuljahr 2019/20 wird als vollwertiges Schuljahr gewertet, auch wenn die Corona-Pandemie derzeit keinen Präsenzunterricht zulässt. Von einer Schulzeitverlängerung um eine bis zwei Wochen sieht der Regierungsrat ab.

Das Schuljahr 2019/20 wird nicht verlängert, hält der Regierungsrate auf eine Kleine Anfrage von Landrat Christoph Keller fest. Dieser wollte in Erfahrung bringen, ob die Schulzeit um eine bis zwei Wochen in die Sommerferien hinein verlängert werden könnte, um allfällige Defizite wettzumachen. In seiner Antwort teilt der Regierungsrat mit, dass zwar der Präsenzunterricht an den Schulen untersagt ist, die Kinder und Jugendlichen aber via Fernunterricht ihre Lernziele weiterverfolgen und dabei die nötige Betreuung erhalten.

«Die Durchführung des Fernunterrichts gelingt nach Rückmeldung der Schulleitungen sehr gut», sagt Bildungsdirektor Res Schmid. «Die Schülerinnen und Schüler bewältigten die Anforderungen ganz unterschiedlich, wobei die Lehrpersonen diesem Umstand – gleich wie im Präsenzunterricht – möglichst Rechnung tragen.» Die aktuelle Situation kann gar als Chance für die Förderung sozialer und methodischer Kompetenzen betrachtet werden.

Im Weiteren würde ein Zusatzunterricht auf organisatorischer Ebene einen erheblichen Mehraufwand verursachen, auch für die Familien der Schulkinder. Bezogen auf die gesamte Schulzeit sind bei einer differierenden Unterrichtszeit von einer bis zwei Wochen keine Veränderungen im Bildungsgang zu erwarten. Zudem orientiert sich Nidwalden an den Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK).

Demzufolge wird das Schuljahr 2019/20 als vollwertiges Schuljahr anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn der Bundesrat das Verbot von Präsenzunterricht verlängert, was er unterdessen gemacht hat bis zum 11. Mai. Die Zeugnisse werden einen Vermerk zur Corona-Pandemie enthalten. Wie alle anderen Kantone wird auch Nidwalden bis Ende April angepasste Bestimmungen für Übertritte in die nächsthöhere Schulstufe erlassen.