Kanton Uri - Aufruf an Arbeitgeber und Gewerkschaften zur Impfung
31.08.2021 | 10:37
Der Regierungsrat hat im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Änderung der Covid-19 Verordnung zu den Vorschlägen des Bundes im Zusammenhang mit der Ausweitung der Zertifikatspflicht und dem weiteren Vorgehen bei der Bekämpfung des Coronavirus Stellung genommen.
Impfkampagne durch Betriebe und Verbände propagieren
Für den Regierungsrat steht dabei die Beschleunigung der Impfkampagne im Vordergrund. Einen wichtigen Schritt dazu können die Organisationen der Arbeitswelt sowie die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber leisten. Dies, indem sie ihre Mitglieder oder die Belegschaft ihrer Betriebe von den Vorteilen der Impfung überzeugen und alles daransetzen, dass sich möglichst viele Personen impfen lassen. Landammann Urban Camenzind: «Wenn wir gemeinsam impfen, schützen wir auch Teams, die oft den ganzen Tag zusammenarbeiten. Wieso nicht eine gemeinsame Impfung eines Arbeitsteams am Freitagnachmittag mit anschliessendem Feierabendapéro? Oder eine Gewerkschaftsveranstaltung mit integrierter Möglichkeit zur Erstimpfung im Impfzentrum des Kantonsspitals? Je mehr Personen geimpft sind, desto grösser ist die Chance, dass die Spitäler die Fallzahlen bewältigen können. Und wenn die Fallzahlen tief sind, verhindern wir auch weitere Einschränkungen.»
Zertifikat am Arbeitsplatz soll in allen Branchen verlangt werden können
Der Regierungsrat spricht sich im Rahmen des Anhörungsverfahrens dafür aus, dass im Arbeitsbereich das Vorliegen eines Zertifikats durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überprüft werden kann. Damit nehmen die Arbeitgebenden ihre Fürsorgepflicht wahr und schützen ihre Angestellten. Was bereits in bestimmten Arbeitsbereichen (so etwa in Spitälern und Pflegeheimen) unter den üblichen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen zulässig ist, soll auch in anderen Branchen zulässig sein. Der Bundesrat soll mit einer gesetzlichen Regelung Klarheit schaffen. Die Betriebe sollen das Vorhandensein eines Zertifikats bei ihren Angestellten überprüfen dürfen, wenn dies der Festlegung angemessener Schutzmassnahmen oder der Umsetzung des Testkonzepts dient. Das Ergebnis der Überprüfung darf nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Zuwarten mit Ausdehnung der Zertifikatspflicht
Die Ausdehnung auf den Innenbereich von Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben ist umstritten und führt zu einer Teilung der Bevölkerung. Aus diesem Grund unterstützt der Regierungsrat diese Massnahme erst, wenn die Überlastung des Spitalswesens droht bzw. die im Dreiphasenmodell des Bundesrats definierten Richtwerte erreicht sind. Weiter zeichnen sich mit dieser Massnahme nicht zu unterschätzende Umsatzeinbussen ab. Dies nicht zuletzt infolge der per 1. Oktober 2021 eingeführten Kostenpflicht für Testzertifikate. Sollte die Zertifikatspflicht dennoch eingeführt werden, sind die Umsatzeinbussen der betroffenen Betriebe durch den Bund abzugelten. Auch die Zertifikatspflicht für Veranstaltungen im Innern, für Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie für sportliche und kulturelle Aktivitäten beurteilt der Regierungsrat zurzeit kritisch. Die Ausdehnung der Zertifikatspflicht soll hier erst zum Thema werden, wenn die im Dreiphasenmodell des Bundesrats definierten Richtwerte erreicht sind.
Planungssicherheit für Skigebiete gefordert
Im Oktober beginnt die Skisaison. Diesbezüglich fordert der Regierungsrat klare und umsetzbare Regeln im Hinblick auf diese für den Tourismus und insbesondere für die Berggebiete wichtigen Monate. Der Skibetrieb in der anstehenden Saison muss für die die Betreiber der Skigebiete auch im Umfeld einer allfällig ausgedehnten Zertifikatspflicht durchführbar sein. Die Erfahrungen des letzten Winters zeigen, dass die Skigebiete mitsamt dem Terrassenbetrieb nicht Treiber der Pandemie waren. Daher soll in Skigebieten – analog zu anderen Gastrobetrieben - die Zertifikatspflicht nur im Innenbereich von Restaurants eingeführt werden.
Kanton Uri Standeskanzlei