Kanton Uri – Regierungsrats zu den geplanten Öffnungsschritten
21.02.2021 | 12:42
Der Regierungsrat hat zu den Vorschlägen des Bundesrats für die geplanten Öffnungsschritte ab dem 1. März respektive ab dem 1. April 2021 Stellung genommen. Für den Regierungsrat ist es wichtig, dass es jetzt rasch gelingt, der Bevölkerung wieder eine Perspektive zu geben und Vertrauen zu schaffen. Er erachtet die vorgeschlagene Öffnungsstrategie als Diskussionsgrundlage, die jedoch noch Anpassungen nötig hat. Er erwartet vom Bundesrat, dass dieser die Positionen der Kantone in seiner Öffnungsstrategie berücksichtigt.
Der Regierungsrat ist mit einer vorsichtigen schrittweisen Öffnung einverstanden. Er verlangt aber zusätzliche Öffnungsschritte im Bereich der Gastronomie ab dem 1. März 2021. Er beantragt, dass mindestens die Aussenbereiche ab 1. März 2021 geöffnet werden dürfen – selbstverständlich mit strengen Schutzkonzepten. Der Kanton Uri hat diesbezüglich in den vergangenen knapp zwei Monaten auf den Terrassen der Takeaway-Betriebe in den Skigebieten wertvolle und sehr positive Erfahrungen sammeln können.
Mitte März 2021 erwartet der Regierungsrat eine Neubeurteilung der Lage im Hinblick auf die Öffnung der Restaurants. Generell fordert der Regierungsrat eine raschere Kadenz der Lagebeurteilung und der Öffnungsschritte.
Zudem ersucht er den Bundesrat, weitere Aspekte im Rahmen des ersten Lockerungsschrittes zu prüfen:
- Bei Veranstaltungen im Familien und Freundeskreis soll ab März 2021 auf das Mitzählen der Kinder verzichtet werden – dies würde es z.B. erlauben, dass sich Grosseltern mit ihren Grosskindern und deren Eltern wieder treffen können.
- Im Sport sollen die Angebote für Personen bis 20 Jahre wieder möglich sein, analog zu den Kriterien von J+S.
- Die «Homeoffice»Pflicht soll in eine Empfehlung umgewandelt werden.
Für den zweiten Öffnungsschritt von spätestens 1. April 2021 fordert der Regierungsrat, dass auch die Impfquote als Kriterium mitberücksichtigt wird. Der Impffortschritt ist wichtig, um schwere Verläufe der Krankheit zu verhindern. Sobald weniger Personen wegen einer COVID-Infektion spitalbedürftig werden, können auch die Einschränkungen im öffentlichen Leben gelockert werden. Zudem fordert der Regierungsrat für religiöse Veranstaltungen (z. B. Gottesdienste) entsprechende Ausnahmebestimmungen im Hinblick auf die anstehenden hohen kirchlichen Festtage (z.B. Ostern, Auffahrt, Pfingsten, Fronleichnam).
Für den Sommer und Herbst 2021 ist eine längerfristige Perspektive notwendig. Diese ist aus den vorliegenden Unterlagen derzeit zu wenig erkennbar.
Der Kanton Uri arbeitet seinerseits an einer erweiterten Teststrategie. Er will so rasch wie möglich das gesamte Personal der Alters- und Pflegeheime (sowie der sozialmedizinischen Institutionen und Spitex und in einem zweiten Schritt Oberstufenschulen und Betriebe mit hohem Übertragungsrisiko) mindestens einmal pro Woche auf freiwilliger Basis einem PCR-Speicheltest unterziehen.