Kanton Zug – Bewässerungsverbot nach Fund von Japankäfern
16.07.2026 | 10:59
Der Kanton Zug verschärft die Massnahmen gegen den Japankäfer. Nach dem Fund von 22 Käfern gelten seit 15. Juli 2026 unter anderem ein Bewässerungsverbot für Rasen im Befallsherd sowie Einschränkungen beim Transport von Grüngut und Erde.
Im Kanton Zug wurde ein intensives Fallennetz zur Überwachung des Japankäfers installiert. Nach dem Fang von 22 Japankäfern im Stadtgebiet Zug und in Baar wurden zwei Zonen definiert: ein Befallsherd (rund 1 km um die Fundstellen) sowie eine Pufferzone (weitere 5 km um den Befallsherd). Die genaue Gebietsabgrenzung (Befallsherd und Pufferzone) sind ersichtlich auf der Karte. In diesen Zonen gelten seit dem 15. Juli 2026 Massnahmen zur Bekämpfung und Tilgung des Japankäfers.
Keine Bewässerung von Rasen- und Grünflächen im Befallsherd
Das Einstellen der Bewässerung von Rasenflächen ist eine der wenigen Massnahmen, welche aktuell zur Bekämpfung der Larven des Japankäfers im Boden zur Verfügung steht. Die Larven brauchen für ihre Entwicklung eine gewisse Bodenfeuchtigkeit. Bei zunehmender Trockenheit des Bodens sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit der Larven deutlich. Daher ist die Bewässerung von Rasen- und Grünflächen verboten. Das Giessen von Blumen und Gemüse im Garten sowie das Giessen von Topfpflanzen, sofern diese grasfrei gehalten werden, ist weiterhin unproblematisch.
Kein Transport von Grüngut und keine Verbringung der Oberflächenschicht des Bodens
Ab sofort bis 30. September ist der Transport von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege von Befallsherd und Pufferzone hinaus verboten; innerhalb der gleichen Zone ist der Transport erlaubt. Vom Verbot ausgenommen ist Schnittgut, welches vor dem Transport gehackt oder während Transport und Abgabe insektensicher (Maschenweite von max. 5 mm) abgedeckt wird. Die reguläre Grüngutentsorgung der Gemeinde kann weiterhin genutzt werden.
Die Verbringung der Oberflächenschicht des Bodens, bis zu einer Tiefe von 30 cm, aus dem Befallsherd hinaus ist verboten, um die Verschleppung von Japankäferlarven/-eiern zu verhindern. Erdverschiebungen aus der Pufferzone sind erlaubt. Der kantonale Pflanzenschutzdienst (KPSD) stellt bis auf weiteres eine Depotfläche für Aushubmaterial zur Verfügung, wo keine alternativen Lagermöglichkeiten bestehen. Weitere Infos sind auf der Webseite ersichtlich.
Weitere Informationen
Die betroffenen Gemeinden und direkt beteiligte Anspruchsgruppen wurden über die Käferfunde sowie die Massnahmen informiert. Die Öffentlichkeit wird über die Webseite des Kantons sowie über das Amtsblatt des Kantons Zug informiert und sensibilisiert.
Potenzielle Schäden in Millionenhöhe
Der Japankäfer (Popillia japonica) ist ein invasiver Schädling. Der ausgewachsene Käfer befällt über 400 Pflanzenarten, darunter wichtige landwirtschaftliche Kulturen wie Mais, Obstbäume, Beeren und Reben, aber auch Bäume, Zierpflanzen und Rasen. Der Käfer ist für Mensch und Tier ungefährlich.
Seine Eier legt er in die Erde im Freiland, aber auch in Töpfe. Durch den Transport von unbehandeltem Schnittgut aus der Grünpflege (Käfer) und von Erde (Eier, Larven und Puppen) kann der Japankäfer somit verschleppt werden. Er zählt zu den Quarantäneorganismen, deren Bekämpfung am dringendsten ist.
Die möglichen Schäden in der Schweiz werden auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Hat sich der Käfer erst einmal verbreitet, ist die Bekämpfung sehr schwierig. Deshalb gibt der Bund für den Befall das Ziel vor, ihn zu tilgen, solange dies noch möglich ist.
Zusammenarbeit und Vorsorge
Bund und Kantone betonen die Bedeutung der Zusammenarbeit mit der Bevölkerung. Nur durch konsequente Umsetzung der Massnahmen und die Mithilfe aller Beteiligten kann die Ausbreitung des Japankäfers verhindert und die Sicherheit der landwirtschaftlichen Kulturen gewährleistet werden.
Bitte Verdachtsfälle des Japankäfers im Kanton Zug melden:
- Per Online-Meldeformular
- Hotline: Japankäfer Kanton Zug: +41 41 594 50 30
- E-Mail: japankaefer@zg.ch
Weitere Informationen zum Japankäfer, zu den aktuellen Massnahmen und zu den betroffenen Gebieten.
Quelle der Nachricht: Kanton Zug