Kanton Zug - Meldepflicht für Veranstaltungen im Kanton Zug wegen Coronavirus COVID-19
05.03.2020 | 08:33
Auch im Kanton Zug wurde ein erster Fall des neuen Coronavirus Sars-CoV-2 bestätigt. Die Gesundheitsbehörden beurteilen die Lage laufend und treffen entsprechende Massnahmen. Veranstaltungen mit über 1000 Personen sind bereits in der ganzen Schweiz nicht mehr erlaubt. Für Veranstaltungen ab 200 Teilnehmenden gilt im Kanton Zug ab sofort eine Meldepflicht, damit eine Risikoabschätzung vorgenommen werden kann. Ebenso sind Veranstaltungen an denen Personen aus Risikogebieten teilnehmen unabhängig von der Teilnehmendenzahl meldepflichtig. Den besten Schutz vor einer Ansteckung bieten nach wie vor die Hygieneregeln des BAG.
Die kantonalen Behörden befinden sich in engem Kontakt mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) sowie den anderen Kantonen und den Leistungserbringern im Kanton. «Die Zusammenarbeit zwischen allen involvierten Stellen funktioniert auch in dieser herausfordernden Situation sehr gut», betont Gesundheitsdirektor Martin Pfister. Das Einhalten der aktuellen Hygienemassnahmen des BAG wird weiterhin als wirksamste Massnahme dringend empfohlen.
Meldepflicht für Veranstaltungen
Während Veranstaltungen mit über 1000 Teilnehmenden in der ganzen Schweiz nicht mehr erlaubt sind, müssen für Anlässe mit weniger Personen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Der Kanton Zug hat unter Berücksichtigung der Empfehlungen des BAG Kriterien ausgearbeitet, mit denen eine entsprechende Risikoabwägung vorgenommen werden kann. Veranstalter von Anlässen mit über 200 Personen sind ab heute, 14.00 Uhr, verpflichtet, diese Veranstaltungen bei den kantonalen Behörden zu melden. Diese Regelung gilt zudem bei Veranstaltungen mit unter 200 Teilnehmenden, bei welchen Personen aus den vom BAG definierten Risikogebieten anwesend sind. Dies umfasst zum jetzigen Zeitpunkt China, den Iran, Südkorea, Singapur sowie in Italien die Gebiete Lombardei, Piemont und Venetien. «Durch diese Meldepflicht erhalten wir einen Überblick über alle geplanten Veranstaltungen und können dazu beitragen, die Verbreitung des Virus einzudämmen», erklärt Pfister. Falls die Bundesbehörden weitere Massnahmen anordnen würden, würde der Kanton Zug diese ebenfalls anwenden.
Anordnung von zusätzlichen Massnahmen möglich
Anhand der Angaben zu den geplanten Veranstaltungen entscheiden die Gesundheitsbehörden, ob spezielle Massnahmen für eine Durchführung beachtet werden müssen. So kann zum Beispiel vereinbart werden, dass die anwesenden Personen aktiv auf die Hygienebestimmungen aufmerksam gemacht oder dass zusätzliche Möglichkeiten zum Händewaschen aufgestellt werden müssen. Das Meldeformular für Veranstalter ist auf der Homepage des Kantons zum Download bereit (www.zg.ch/corona). Für Fragen zu Veranstaltungen steht zudem die kantonale Hotline zur Verfügung: 041 728 49 00 (täglich 8.00 bis 17.00 Uhr) / corona@zg.ch
Keine Einschränkungen für Schulen und Betriebe
Der Schulunterricht kann nach wie vor ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Auch hier ist ein besonderes Augenmerk auf die Hygieneregeln des BAG zu legen. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen, welche Krankheitssymptome aufzeigen, sollen zudem vom Unterricht fernbleiben. Diese Regelung gilt auch allgemein: Personen, welche die entsprechenden Symptome aufweisen, sollen zu Hause bleiben. Für Schulen, Betriebe und Gastronomie sind somit momentan neben der Beachtung der Hygieneregeln keine weiteren Massnahmen notwendig.
Bei Symptomen: Telefon an die Hausärztin/den Hausarzt
Personen, die mögliche Symptome der Krankheit COVID-19 verspüren (Unwohlsein, trockener Husten, Müdigkeit, Fieber), sollen sich telefonisch mit ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt in Verbindung setzen. Alternativ steht der ärztliche Notfalldienst (Tel.: 0900 008 008) zur Verfügung. Die Ärztinnen und Ärzte beurteilen, ob ein Verdachtsfall vorliegt oder nicht. Ohne Anweisung sollen entsprechende Personen nicht selbst eine Klinik oder Praxis aufsuchen.
Quarantänestation nicht in Betrieb
Auch im Kanton Zug werden täglich weitere Verdachtsfälle abgeklärt. Die betroffenen Personen konnten bisher stets in ihren Wohnungen unter Quarantäne gestellt werden. Die Quarantänestation in der Chamau (Gemeinde Hünenberg) ist somit nach wie vor nicht in Betrieb. «Auch die Kontaktpersonen der Verdachtsfälle werden jeweils zuhause unter Quarantäne gestellt, solange die Testresultate nicht bekannt sind», führt der Kantonsarzt Rudolf Hauri aus.
Weitere Informationen
Für allgemeine Fragen aus der Bevölkerung: Homepage und Hotline des BAG:
www.bag.admin.ch +41 58 463 00 00 (täglich 8 bis 18 Uhr) Für spezifische Fragen zu Reisehinweise: http://www.safetravel.ch
Informationen zur Situation im Kanton Zug: https://www.zg.ch/corona