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Kanton Zürich – Aufnahmeprüfungen an Maturitätsschulen

Regelung der Aufnahmeprüfungen an Maturitätsschulen im Kanton Zürich (Bildquelle: Rogerio Camboim S A (CC BY 2.0))

Die Aufnahmeprüfungen der Maturitätsschulen im Kanton Zürich finden auch für den Schuleintritt per Schuljahr 2022/23 nach den bisher geltenden Regelungen statt. Die geplante Harmonisierung der Übertritte an die Maturitätsschulen kann aufgrund eines hängigen Rechtsmittelverfahrens nicht in Kraft gesetzt werden.

Der Regierungsrat hat im Frühling 2019 eine neue Verordnung für die zentralen Aufnahmeprüfungen der Zürcher Maturitätsschulen (ZAP) erlassen. Mit der neuen Regelung sollen die Prüfungen im Kanton Zürich harmonisiert werden. Gegen den Beschluss der Regierung wurde Beschwerde erhoben.

Weil das Verfahren zwischenzeitlich am Bundesgericht hängig ist, können die neue Verordnung und die Änderungen am Aufnahmereglement für das Langgymnasium nicht wie geplant auf das Schuljahr 2021/22 in Kraft gesetzt werden. Jene Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Herbst die Aufnahmeprüfungen der Informatikschulen absolvieren, starten bereits im Februar mit den Prüfungsvorbereitungen. Die Schulen und die betreffenden Familien brauchen deshalb Klarheit über die geltenden Aufnahmebedingungen.

Für das Langgymnasium heisst das, dass wie bis anhin der vorgesehene Notendurchschnitt aus den Prüfungsfächern Deutsch und Mathematik zum Bestehen erreicht werden muss. Für die Aufnahmeprüfung in das Kurzgymnasium, die Handelsmittelschule, die Fachmittelschule und die Informatikmittelschule wird weiterhin in den Fächern Deutsch, Mathematik und Französisch geprüft, für die Berufsmaturitätsschule zusätzlich das Prüfungsfach Englisch. Die Vornoten der Sekundarschülerinnen und -schüler werden nicht berücksichtigt.

Das Inkrafttreten der neuen Verordnung hängt vom Ausgang des Rechtsmittelverfahrens ab.