Kinder auf E-Bikes - BFU gegen Herabsetzung der Altersgrenze
15.10.2020 | 10:18
Zwei Vorstösse von Ständerat Martin Schmid (FDP/GR, Motion 19.3708) und Nationalrat Philippe Nantermod (FDP/VS, Motion 20.3080) verlangen, dass Kinder unter 14 Jahren künftig E-Bikes fahren dürfen. Die BFU spricht sich gegen die vorgeschlagene Herabsetzung der Altersgrenze aus und plädiert dafür, die bisherigen Regeln für E-Bikes beizubehalten. Kinder können den höheren Anforderungen des E-Bike-Fahrens im Vergleich zum Velofahren kaum gerecht werden.
Die Verkehrskommissionen von National- und Ständerat befassen sich ab kommender Woche mit dem Vorschlag, Kindern unter 14 Jahren das E-Bike-Fahren zu erlauben (Motionen 19.3708 und 20.3080). Argumentiert wird mit Interessen des Tourismussektors. Die BFU ist besorgt und warnt nachdrücklich vor einer Senkung der Altersgrenze.
Auch mit Begleitmassnahmen ginge ein solcher Schritt zulasten der Verkehrssicherheit. E-Bike-Fahrerinnen und E-Bike-Fahrer haben ein erhöhtes Unfallrisiko, denn sie sind in der Regel schneller unterwegs als Velofahrerinnen und Velofahrer. Bei höheren Geschwindigkeiten verlängert sich der Bremsweg und es bleibt weniger Zeit, um auf unerwartete Verkehrssituationen zu reagieren. Andere Verkehrsteilnehmende übersehen E-Bikes leicht oder nehmen sie zu spät wahr.
Zudem besteht Verwechslungsgefahr: Ein herkömmliches Velo ist auf den ersten Blick kaum von einem E-Bike zu unterscheiden. Das Tempo von E-Bikes wird deshalb oft unterschätzt. Diesen höheren Anforderungen für das Fahren von E-Bikes können gerade Kinder kaum gerecht werden.
Deshalb dürfen sie E-Bikes heute erst ab 14 Jahren fahren – und auch nur dann, wenn sie einen gültigen Führerausweis der Kategorie M besitzen. Wird dieses Alterslimit gesenkt, hat die BFU grosse Sicherheitsbedenken. Ein E-Bike ist schwerer als ein Velo; je jünger das Kind, desto ungünstiger ist das Verhältnis zwischen dem Gewicht des Kindes und dem Gewicht des Gefährts. Die Handhabung des E-Bikes ist anspruchsvoller als beim Velo und überfordert deshalb Kinder eher.
Ausserdem können Kinder aufgrund ihres motorischen und kognitiven Entwicklungsstandes und der fehlenden Erfahrung Verkehrssituationen und Gefahren noch nicht verlässlich einschätzen und adäquat darauf reagieren.
Hinzu kommt: Begleitmassnahmen, wie sie die Motion Nantermod vorschlägt – Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person oder Verwendung des E-Bikes nur bei wenig Verkehr – sind aus Sicht der BFU kaum umsetzbar. Etwa wenn es darum geht, einzuschätzen, wie hoch das Verkehrsaufkommen auf einer bestimmten Strasse ist.
Nicht zuletzt könnte die Regelung Eltern dazu verleiten, ihren Kindern E-Bikes zu kaufen, ohne dass sie sicherstellen können, dass die Kinder damit nicht auch allein unterwegs sind.
Die BFU spricht sich deshalb klar für die aktuellen Regeln aus. Sie sind sinnvoll und schützen Kinder im Strassenverkehr.