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Kinderkrippen im Kanton Zürich werden administrativ entlastet

(Bildquelle: infoticker)

Die Kinderkrippen werden administrativ entlastet. Die Bildungsdirektion hat dazu die Richtlinien über die Bewilligung von Kinderkrippen neu erlassen. Die Bildungsdirektion hat die Krippenrichtlinien angepasst, soweit es die Vorschriften des Bundes zulassen (Pflegekinderverordnung). Die...

Die Kinderkrippen werden administrativ entlastet. Die Bildungsdirektion hat dazu die Richtlinien über die Bewilligung von Kinderkrippen neu erlassen.

 

Die Bildungsdirektion hat die Krippenrichtlinien angepasst, soweit es die Vorschriften des Bundes zulassen (Pflegekinderverordnung). Die formellen Voraussetzungen für eine Betriebsbewilligung wurden gelockert: Neu müssen gesuchstellende Trägerschaften kein schriftliches Betriebskonzept mehr einreichen. Es steht ihnen frei, in welcher Form sie den Nachweis für die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen erbringen. Im Sinne einer administrativen Entlastung wurde zudem eine Reihe bisheriger Anforderungen aufgehoben: Die Krippen müssen künftig weder eine Taxordnung noch ein Besoldungsreglement vorlegen.

Gleichzeitig wurden die Richtlinien systematisch überarbeitet und sprachlich vereinfacht. Gestützt auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts, halten die Richtlinien neu auch fest, dass Krippen bezüglich der altersmässigen Zusammensetzung der Kindergruppen grundsätzlich frei sind. Die Richtlinien treten auf den 1. November in Kraft.