Infoticker

Leinenpflicht für Hunde ab April – Schutz für Wildtiere

(Symbolbild) (Bildquelle: Adobe Stock – standret)

Zum Schutz von Wildtieren gilt in Basel-Stadt und im Baselbiet vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und in Waldesnähe.

Im Frühling bringen viele Wildtiere - oft unbemerkt - ihre Jungen auf die Welt. Die trächtige Rehgeiss setzt ihr Kitz ins frische Gras am Waldrand oder in nahegelegene Wiesen. Bodenbrütende Vögel suchen Wiesen, Waldböden und Felder um ihre Nester zu bauen. Gerade Waldränder sind als Übergang vom Wald ins Offenland und wieder zurück ein äusserst sensibler und wichtiger Lebensraum. Zum Schutz der Wildtiere gilt deshalb im Wald und in Waldesnähe vom 1. April bis am 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde. Zudem werden alle Waldbesucherinnen und -besucher gebeten, auf den Waldwegen zu bleiben und auf Aktivitäten in der Dämmerung und der Nacht sowie auf Veranstaltungen im Wald zu verzichten.

Dank Leine Stress vermeiden

Junge Hasen und Vögel wecken in Hunden schnell den Spiel- oder Jagdtrieb, oft ohne dass es die Besitzerin oder der Besitzer bemerkt. Manchmal enden solche Begegnungen für die Wildtiere tödlich. Aber nicht nur das: Alleine durch ihre Anwesenheit lösen Hunde bei Wildtieren Stress aus. Aus Sicht der Wildtiere sind sie Raubtiere - auch kleine, entspannte Hunde. Die Leine hilft, den Hund auf Abstand zu den schutz- und ruhebedürftigen Wildtieren zu halten.

Wildkatzen schützen – im Wald lassen

Die geschützte Europäische Wildkatze lebt auch bei uns im Wald. Die Tiere breiten sich vom Jura her nach Osten aus. Doch der Kontakt mit Hauskatzen und das dichte Strassennetz bilden eine Gefahr. Ausserdem kommt es aufgrund der Ähnlichkeit mit getigerten Hauskatzen oft zu Verwechslungen: Wildkätzchen werden fälschlicherweise als Findeltiere angesehen und mitgenommen. Die Europäische Wildkatze lässt sich rein äusserlich nicht zuverlässig von der getigerten Hauskatze unterschieden, nur eine kostspielige Genanalyse kann Klarheit bringen.

Hören Sie im Frühling ein Miauen oder entdecken Sie scheinbar verlassene Jungtiere, halten Sie bitte Abstand, berühren Sie die Kätzchen nicht und nehmen Sie sie vor allem nicht mit nach Hause. Dies ist nicht nur strafbar, sondern auch nachteilig für die Wildkatzen. Die Mutter hinterlässt ihre Jungtiere im Dickicht, während sie auf der Jagd ist. Riechen die Kätzchen bei ihrer Rückkehr nach Menschengeruch, besteht die Gefahr, dass sie verstossen werden.

Quelle der Nachricht: Kanton BS