Quote der wirtschaftlichen Sozialhilfe geht zurück
23.12.2019 | 08:43
272'700 Personen haben in der Schweiz im Jahr 2018 mindestens einmal eine finanzielle Leistung der wirtschaftlichen Sozialhilfe erhalten. Sowohl die Anzahl unterstützter Personen als auch die Sozialhilfequote gehen damit erstmals seit 2008 zurück. Von allen Dossiers mit einem Leistungsbezug konnten 49'300 von der Sozialhilfe abgelöst werden, was einem Anteil von 28,1 Prozent entspricht. Diese Ablösequote wird im aktuellen Berichtsjahr erstmals berechnet. Das sind einige Ergebnisse der aktuellen Schweizerischen Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS).
Misst man die Anzahl Sozialhilfebeziehender an der Wohnbevölkerung, resultiert für das Jahr 2018 eine gesamtschweizerische Sozialhilfequote von 3,2 Prozent (2017: 3,3%). Dieser Rückgang zeigt sich auch in den Kantonen: In rund der Hälfte der Kantone nimmt die Sozialhilfequote ab, nur gerade in drei Kantonen ist eine leichte Zunahme zu verzeichnen. Die Unterschiede zwischen den Kantonen bleiben jedoch bestehen. Weiterhin haben Kantone mit städtischen Zentren überdurchschnittliche Quoten, während ländlich geprägte Kantone unterdurchschnittliche Werte ausweisen.
Kinder, Geschiedene und Personen ausländischer Nationalität mit erhöhtem Sozialhilferisiko
Das Sozialhilferisiko für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Geschiedene und Personen ausländischer Staatsangehörigkeit ist erhöht, wie die überdurchschnittlichen Sozialhilfequoten zeigen. Minderjährige weisen eine Sozialhilfequote von 5,2 Prozent auf, während sie bei Ausländerinnen und Ausländern bei 6,1 Prozent liegt. Geschiedene haben im Jahr 2018 eine Quote von 5,5 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Rückgang des Sozialhilferisikos bei Personen im Alter zwischen 18 und 35 sowie bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit am stärksten ausgeprägt.
Mehr als ein Viertel aller Dossiers können von der Sozialhilfe abgelöst werden
Im Jahr 2017 konnten von den insgesamt 175'200 Dossiers mit Leistungsbezug 49'300 von der Sozialhilfe abgelöst werden. Das ergibt eine schweizweite Ablösequote von 28,1 Prozent. Berücksichtigt man nur jenen Teil der Ablösungen, die aufgrund einer Erwerbsaufnahme oder einer Erweiterung einer bestehenden Erwerbstätigkeitzustande kommen, beträgt die Ablösequote 7,8 Prozent. Im Vergleich dazu beträgt die Quote für Ablösungen durch Sozialversicherungen oder vorgelagerte Sozialleistungen 6,7 Prozent.
Mehr Ablösungen in den Arbeitsmarkt bei Paaren, Jüngeren und gut Ausgebildeten
Je nach Zusammensetzung der Dossiers ergeben sich deutliche Unterschiede in der Quote der Ablösungen, die aufgrund der Verbesserung der Erwerbssituation zustande kommen. Paare mit einem (12,9%) oder zwei Kindern (13,1%) haben die höchste Chance, sich durch Verbesserung der Erwerbssituation von der Sozialhilfe abzulösen, da potentiell zwei erwachsene Personen ein Erwerbseinkommen erzielen können. Die tiefsten Ablösequoten weisen Alleinlebende (6,4%) und Einelternfamilien (7,4%) aus.
Die Altersklasse mit der höchsten Wahrscheinlichkeit, aufgrund der Verbesserung der Erwerbssituation von der Sozialhilfe abgelöst zu werden, sind mit 10,6 Prozent die 26- bis 35-jährigen Antragstellenden, die entsprechende Quote bei den 56- bis 64-Jährigen liegt hingegen bei 3,7 Prozent. Dies liegt unter anderem daran, dass ältere Sozialhilfebeziehende trotz besserem Ausbildungsstand weniger gute Arbeitsmarktchancen haben als jüngere Sozialhilfebeziehende (siehe auch BFS Aktuell, BFS-Nummer 766-1700-05, Bundesamt für Statistik 2018). Generell gilt jedoch, dass mit jeder höheren Ausbildungsstufe die Quote für Ablösungen aufgrund einer Verbesserung der Erwerbsituation steigt (ohne Berufsausbildung: 5,4 Prozent, mit Sek-II-Abschluss: 9,7 Prozent, mit Hochschulabschluss: 11,1%).
Auch die Gesamtzahl der Sozialhilfebeziehenden nimmt ab
Betrachtet man die Gesamtzahl der Sozialhilfebeziehenden von wirtschaftlicher Sozialhilfe und von Sozialhilfeleistungen im Asyl- und Flüchtlingsbereich (siehe methodische Hinweise am Ende der Medienmitteilung), so kann eine Abnahme zwischen 2016 und 2018 festgestellt werden: Im Jahr 2018 bezogen in diesem Bereich insgesamt 337'500 Personen Sozialhilfe, während es 2016 noch 342'700 waren.
In den letzten drei Jahren lässt sich in der Sozialhilfe vor allem bei Asylsuchenden eine Abnahme feststellen, von 35'800 im Jahr 2016 auf 18'200 Personen im Jahr 2018. Dies liegt an den weiter fallenden Zahlen der neuen Asylgesuche. Gestiegen ist hingegen die Anzahl der Sozialhilfebeziehenden, welche als Flüchtlinge mit Asyl oder als vorläufig aufgenommene Personen in der Schweiz leben, und zwar von 21'900 beziehungsweise 22'800 Personen im Jahr 2016 auf 31'900 beziehungsweise 31'800 Personen im Jahr 2018.
Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einer Niederlassungs- oder Jahresaufenthaltsbewilligung machen mit knapp drei Vierteln den Grossteil der Sozialhilfebeziehenden aus. Der restliche Viertel geht auf Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zurück.
Hohe Sozialhilfequoten für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich
Die Sozialhilfequote der Personen aus dem Asylbereich liegt im Jahr 2018 bei 89,6 Prozent (2017: 90,4%) und jene im Flüchtlingsbereich bei 85,1 Prozent (2017: 86,3%). Für 23,0 Prozent der Flüchtlinge mit Asyl und der vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge geht der Sozialhilfebezug einher mit einer Erwerbstätigkeit (inkl. Personen in einer Lehre), 16,9 Prozent befinden sich in einer Ausbildung und weitere 5,2 Prozent nehmen an einem Arbeitsintegrations- oder Beschäftigungsprogramm teil.
Die hohen Quoten wiederspiegeln einerseits die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Andererseits kommen in ihnen die Herausforderungen zum Ausdruck, die vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge bei der beruflichen Integration antreffen: Spracherwerb, berufliche Qualifikation, gute Gesundheit und eine minimale soziale und kulturelle Integration sind oft Vorbedingung für eine vollständige Ablösung von der Sozialhilfe.