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SBB-Fahrplanwechsel bringt viele Neuerungen auf der West-Ost-Achse

(Bildquelle: infoticker)

Am 13. Dezember 2015 ändert für viele Kunden entlang der Schweizer West– Ost-Bahnachse sowie im Regionalverkehr das gewohnte Bahnangebot. Der diesjährige Fahrplanwechsel ist der anspruchsvollste seit der Einführung von "Bahn 2000" im Jahr 2004. Die Reisenden profitieren von Verbesserungen, müssen...

Der Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2015 wird der anspruchsvollste seit Einführung der «Bahn 2000» im Jahr 2004. Das liegt einerseits an der Inbetriebnahme der Durchmesserlinie für den Fernverkehr. Andererseits starten zwischen Renens VD und Lausanne umfangreiche Bauarbeiten im Rahmen des Projekts "Léman 2030".

Diese Arbeiten auf der West-Ost-Achse, der Hauptschlagader des Schweizer Bahnnetzes, sind nicht ohne Auswirkungen auf den Fahrplan möglich. Deshalb ändert die SBB schweizweit die Linienführung verschiedener Fernverkehrsverbindungen auf der West-Ost-Achse. Die Verbindungen Nord-Süd erfahren gegenüber dem aktuellen Fahrplan keine wesentlichen Änderungen. Insgesamt wird das Angebot im Fernverkehr um 660'000 Zugkilometer rund ein Prozent ausgebaut, im Regionalverkehr gar um 2,3 Millionen und vier Prozent.

Die wichtigsten Änderungen sind auf einer interaktiven Karte ersichtlich unter: www.sbb.ch/fahrplanwechsel

Die wichtigsten Änderungen in Kürze:


Fahrplan 2016 auf fahrplanentwurf.ch

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat heute die Konsultation zum Fahrplan 2016 eröffnet. Die Entwürfe für den ab 13. Dezember 2015 gültigen neuen Fahrplan von Bahnen, Seilbahnen, Schiffen und Autobussen sind im Internet unter www.fahrplanentwurf.ch zu finden. Allfällige Unstimmigkeiten in den Fahrplanentwürfen können bis 14. Juni 2015 gemeldet werden. Im Fahrplanverfahren geht es darum, eventuelle fahrplantechnische Unstimmigkeiten zu verbessern.

Konzeptionelle Anliegen wurden bereits früher im Rahmen des Angebotskonzepts behandelt. Stellungnahmen sind mit dem vorbereiteten Online-Formular direkt an die für den öffentlichen Verkehr zuständigen Stellen der Kantone zu richten. Diese werden die Eingaben prüfen und wenn möglich berücksichtigen oder als Planungsgrundlage für die kommenden Fahrplanjahre vormerken. Die Fahrpläne der Zürcher S-Bahn sind nicht Teil dieser Auflage. Der Zürcher Verkehrsverbund ZVV hat diese bereits im kantonalen Fahrplanverfahren zur Vernehmlassung veröffentlicht.