Infoticker

SECO-Kontrollen zeigen – Preisangaben in Barbershops meist korrekt

(Symbolbild) (Bildquelle: Adobe Stock - Viacheslav Yakobchuk)

Die Mehrheit der Barbershops, Coiffeurgeschäfte und Kosmetikstudios in der Schweiz gibt ihre Preise korrekt an. Dies zeigt die Kontrollkampagne 2025 des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO, bei der über 3’600 Betriebe in 25 Kantonen überprüft wurden.

Insgesamt haben die zuständigen kantonalen PBV-Vollzugsbehörden 3’651 Geschäfte kontrolliert. Geprüft wurden die Preise der Waren- und Dienstleistungsangebote im stationären Handel. Von den geprüften Geschäften verfügten 847 über Warenangebote im Schaufenster.

Gute Umsetzung der PBV

Die überwiegende Mehrheit der kontrollierten Geschäfte setzt die PBV korrekt um.

In den Ladenlokalen und Schaufenstern gaben je 76 % der Geschäfte die Detailpreise der angebotenen Waren korrekt an.

Bei den Dienstleistungen wurden in 77 % der Geschäfte die Detailpreise korrekt angegeben.

Teils unvollständige, teils fehlende Preisangaben

Am meisten unvollständige oder fehlerhafte Preisangaben wurden bei den Warenangeboten in den Geschäften und in den Schaufenstern festgestellt (d.h. einige Produkte waren z.B. nicht mit dem Preis angeschrieben oder die Angaben waren nicht gut lesbar/sichtbar). Dies betraf je 12 % der Geschäfte.

Am meisten nicht vorhandene Preisangaben wurden ebenfalls bei den Warenangeboten in den Geschäften und in den Schaufenstern festgestellt (d.h. keine Preisanschrift bei den angebotenen Waren). Dies betraf je 12 % der Geschäfte.

Ziel der kantonsübergreifenden Kontrollkampagnen ist eine Sensibilisierung der Anbieter, damit der Preisbekanntgabe als Instrument des lauteren Wettbewerbs und des Konsumentenschutzes die nötige Beachtung geschenkt wird.

In weniger als 25 % (total 853) der insgesamt kontrollierten Geschäfte wurden Verwarnungen erteilt, d.h. die Geschäfte wurden aufgefordert, die mangelhafte Preisbekanntgabe innert einer Nachfrist zu beheben. In weniger als 1 % der Fälle haben die kantonalen Vollzugsstellen entweder Ordnungsbussen (total 8) auferlegt oder Strafanzeigen (total 7) an die jeweils zuständige kantonale Strafverfolgungsbehörde eingereicht. Ordnungsbussen oder Strafanzeigen werden in der Regel eingereicht, wenn ein betroffener Anbieter es unterlässt – trotz Mängelfeststellung, Übergabe einer Informationsbroschüre und Fristansetzung zur Behebung des oder der Mängel – die Preise korrekt bekanntzugeben.

An der koordinierten Aktion beteiligten sich 25 Kantone (AG, AR, AI, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZH). Die Kantone bestimmten selbst, wie viele Kontrollen sie durchführen. Die Anzahl der kontrollierten Angebote musste aber eine Globaleinschätzung erlauben, wie die PBV im jeweiligen Kanton umgesetzt wird. Die Kontrollen wurden von den kantonalen Vollzugsstellen von Anfang April bis Mitte Oktober 2025 durchgeführt. Das SECO wirkte dabei als Koordinationsstelle.

Kontrollkampagne 2026 bei Garagen

Als Oberaufsichtsbehörde über den kantonalen Vollzug der PBV wird das SECO in Zusammenarbeit mit den Kantonen auch im Jahr 2026 eine Kontrollkampagne durchführen. Im nächsten Jahr wird die Preisbekanntgabe bei Garagen kontrolliert.

Weitere Informationen

Die gesamtschweizerischen Ergebnisse der Kontrollkampagne 2025 «Preisbekanntgabe in Barbershops, Coiffeurgeschäften und Kosmetikstudios» sind auf unserer SECO-Internetseite (seco.admin.ch) unter Medienmitteilungen aufgeschaltet.

Die kantonalen Detailergebnisse der durchgeführten Kontrollkampagne 2025 können bei den zuständigen kantonalen Vollzugsbehörden angefragt werden.

Quelle der Nachricht: Staatssekretariat für Wirtschaft