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Sicherheitshaft gegen Urner Nachtlokal-Betreiber angeordnet

(Bildquelle: infoticker)

Ein Urner Nachtlokal-Betreiber befindet sich auf Anordnung des Bundesgerichts wieder in Sicherheitshaft. Es hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons Uri gutgeheissen und den Haftentlassungsentscheid des Urner Obergerichts aufgehoben. Angesichts der Umstände und der drohenden hohen...

Dem Betroffenen wird vorgeworfen, im Januar 2010 vor seinem Nachtlokal auf einen Mann geschossen zu haben, ohne ihn allerdings zu treffen. Zudem soll ein Dritter in seinem Auftrag im November 2010 mit der gleichen Waffe auf die von ihm getrennt lebende Ehefrau geschossen haben, die dabei lebensgefährlich verletzt wurde. Das Obergericht des Kantons Uri sprach ihn im September 2013 der versuchten Tötung, des versuchten Mordes und der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig. Es verurteilte ihn zu 15 Jahren Freiheitsstrafe und 1'000 Franken Busse.

Im vergangenen Dezember hiess das Bundesgericht eine Beschwerde des Verurteilten teilweise gut und wies die Sache zur Neubeurteilung ans Obergericht zurück. Dieses entliess den Mann am 28. Januar 2015 auf sein Gesuch hin unter Anordnung von Ersatzmassnahmen aus der Sicherheitshaft.

Beschwerde gutgeheissen

Das Bundesgericht hat die von der Staatsanwaltschaft des Kantons Uri gegen die Haftentlassung erhobene Beschwerde gutgeheissen und die erneute Inhaftierung des Betroffenen angeordnet, was mittlerweile bereits geschehen ist. Durch das Urteil des Bundesgerichts vom vergangenen Dezember hat sich die Ausgangslage zur Beurteilung der Haftvoraussetzungen nicht grundlegend verändert. Der fragliche Entscheid schliesst nicht aus, dass der Betroffene zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wird. Die Verdunkelungsgefahr lässt sich mit dem vom Obergericht angeordneten Kontaktverbot zu den Verfahrensbeteiligten nicht ausreichend bannen.

Der Betroffene hat Verbindungen zum kriminellen Milieu, wurde bereits wegen Körperverletzung verurteilt und hat gemäss den Verfahrensakten in der Vergangenheit Personen wiederholt mittels Drohungen zu einem bestimmten Verhalten veranlasst. Es muss daher damit gerechnet werden, dass er in der Lage und angesichts der im Falle einer Verurteilung drohenden hohen Strafe auch gewillt sein könnte, die gerichtliche Wahrheitsfindung durch die Beeinflussung von Zeugen zu beeinträchtigen. Das Obergericht wird das Berufungsverfahren gegen den Mann aufgrund seiner erneuten Inhaftierung vordringlich durchzuführen haben.