Stabilisierung der Pensionskasse SBB
16.04.2015 | 14:57
Die Pensionskasse SBB (PK SBB) hat Ende 2014 Massnahmen zur langfristigen finanziellen Stabilisierung ergriffen: Unter Verzicht auf die Einführung variabler Renten wurden die technischen Grundlagen angepasst. Dies hätte Rentenkürzungen von rund 11 Prozent zur Folge. Deshalb schiesst die SBB per...
Die SBB AG erachtet eine weitere Rentenkürzung für ihre Mitarbeitenden als unzumutbar. Diese hatten jahrelang zur Sanierung der PK SBB beigetragen und mussten bisher Leistungseinbussen von bis zu 25 Prozent in Kauf nehmen. Die PK SBB ihrerseits beteiligt sich mit knapp 1 Mia. Schweizer Franken aus Rückstellungen, um das Leistungsniveau der laufenden Renten zu erhalten. Hinzu kommen die Abfederungsmassnahmen der SBB für die aktiven Versicherten, an der sich auch die Mitarbeitenden beteiligen.
Einen ersten Abfederungsschritt hat die SBB in Abstimmung mit den Sozialpartnern 2014 unternommen: Im Rahmen der Lohnverhandlungen 2015/2016 wurde vereinbart, die Sparbeiträge an die berufliche Vorsorge per 2016 zu erhöhen. Die SBB übernimmt die Hälfte dieser Erhöhung von rund einem Lohnprozent, die andere Hälfte übernehmen die Mitarbeitenden. Dieser Schritt kommt vor allem jüngeren Versicherten zugute.
Arbeitgebereinschuss und Beteiligung der Mitarbeitenden
Nun hat die SBB mit den Sozialpartnern den zweiten Abfederungsschritt vereinbart. Er besteht aus einem Arbeitgebereinschuss sowie Beiträgen der Mitarbeitenden. Der einmalige Einschuss von 690 Mio. Schweizer Franken ermöglicht es der PK SBB, allen aktiven Versicherten per Anfang 2016 eine Gutschrift auf ihr individuelles Altersguthaben im Umfang von 12 Prozent auszustellen. So werden Renteneinbussen vor allem für jene Versicherten abgefedert, die in den nächsten Jahren in Pension gehen.
Die SBB Mitarbeitenden leisten ebenfalls einen substantiellen Beitrag. Mit den Sozialpartnern hat die SBB folgende Eckpunkte für GAV-Angestellte vereinbart: Von 2017 bis 2020 wird auf generelle Lohnerhöhungen verzichtet, sofern die jährliche Teuerung nicht mehr als 1,2 Prozent beträgt. Löhne werden einzig individuell erhöht und zwar um jährlich 0,8 Prozent der Gesamtlohnsumme. Zudem verzichten die Mitarbeitenden während der GAV-Laufdauer 2016 bis 2018 auf einen Ferientag pro Jahr.
Und in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann die SBB mit den Sozialpartnern befristete Abweichungen von arbeitsvertraglichen Bestimmungen vereinbaren, um Arbeitsplätze zu erhalten (Ventilklausel). Diese Beiträge setzt die SBB auch für Mitarbeitende mit OR-Verträgen um.
Finanzierung ist sichergestellt
Ein Verzicht auf die Arbeitgebereinlage würde dazu führen, dass weitere Massnahmen zur Finanzierung der PK SBB getroffen werden müssten, z.B. die Einführung eines variablen Rentenmodells oder die alleinige Abfederung durch die PK SBB, was eine erneute Sanierung mit entsprechenden Rentenkürzungen zur Folge hätte.
Die Arbeitgebereinlage führt nicht zu einer Belastung des Bundes: Die Finanzierung erfolgt mittels Aufnahme eines Darlehens im Jahr 2016. Die Rückzahlung erfolgt aus den laufenden Gewinnen der Division Immobilien. Die Verschuldung der SBB AG erhöht sich um 690 Mio. Schweizer Franken, also um rund 9 Prozent gegenüber heute. Sie ist in den aktuellen Planungen abgebildet. Die SBB erachtet diese Erhöhung als verkraftbar.