Tierquälerische Pelze erst ab 2029 verboten
07.06.2026 | 13:18
Der Bundesrat hat die Übergangsfristen für das Verbot tierquälerisch erzeugter Pelzprodukte verlängert. Importiert werden dürfen solche Pelze noch bis Ende Juni 2029, verkauft noch bis Ende Juni 2030. Danach sollen nur noch zertifizierte Pelzprodukte in die Schweiz gelangen.
Der Bundesrat verabschiedete am 28. Mai 2025 ein Import- und Verkaufsverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte in den Verordnungen über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten. Die Verordnungsänderungen traten am 1. Juli 2025 in Kraft.
Es galten Übergangsfristen bis zum 30. Juni 2027 für das Importverbot und bis zum 30. Juni 2029 für das Verkaufsverbot. Das Import- und Verkaufsverbot wird von einem Zertifizierungsprogramm flankiert, das das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) derzeit erarbeitet.
Es definiert die Anforderungen an eine nicht-tierquälerische Pelzproduktion und macht umfassende Anpassungen in den heutigen Produktionsstätten notwendig, etwa an Infrastrukturen wie Gehegen.
Damit die Pelzbranche und der Detailhandel Zeit für diese Umstellungen erhalten, verlängerte der Bundesrat an seiner Sitzung vom 5. Juni 2026 die Übergangsbestimmungen für das Einfuhrverbot tierquälerisch erzeugter Pelzprodukte um zwei Jahre bis am 30. Juni 2029. Die Übergangsfrist für das Verkaufsverbot wird um ein Jahr, bis am 30. Juni 2030, ausgedehnt. Danach dürfen Pelze nur noch kommerziell eingeführt und verkauft werden, wenn sie aus einer Produktion stammen, die dem Zertifizierungsprogramm des BLV entsprechen.
Erstes Zertifizierungsprogramm nach WOAH-Leitprinzipien
Die internationale Pelzproduktion erfüllt die Anforderungen an eine nicht-tierquälerische Produktion im Sinne der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) meist nicht, insbesondere bezüglich Käfiggrössen, Tötungsmethoden oder weil sich die Tiere nicht arttypisch verhalten können. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass in der Pelzproduktion ein Paradigmenwechsel nötig ist. Dies bestätigt auch ein Bericht der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA vom Juli 2025.
Im Rahmen des geplanten Zertifizierungsprogramms zertifizieren künftig externe Zertifizierungsstellen Pelzbetriebe, die die Leitprinzipien der WOAH respektieren. Das Programm ist weltweit gültig, das erste seiner Art und geht im Bereich Tierschutz weiter als die existierenden Pelz-Zertifizierungssysteme von Industrie und Marktteilnehmenden.
Stärkung des Tier- und Konsumentenschutzes
Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten können zukünftig davon ausgehen, dass Echtpelze, die in der Schweiz zum Verkauf angeboten werden, den nicht-tierquälerischen Anforderungen der WOAH und dem Zertifizierungsprogramm des BLV entsprechen. Damit werden sowohl der Tierschutz wie auch die Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten gestärkt. Das BLV wird die Eckpunkte des Zertifizierungsprogramms bis Ende 2026 erarbeiten.
Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte» (Pelz-Initiative)
Am 28. Mai 2025 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Pelz-Initiative. Er empfiehlt sie zur Ablehnung und legte einen indirekten Gegenvorschlag vor. Damit will er die Ein- und Durchfuhr von tierquälerisch erzeugten Pelzen und Pelzprodukten sowie den Handel im Tierschutzgesetz verbieten. Da es dem Bundesrat ein Anliegen war, rasch zu handeln, erliess er zusätzlich ein Importverbot auf Verordnungsstufe. Es trat am 1. Juli 2025 mit Übergangsfristen in Kraft.
Quelle der Nachricht: BLV