Totalrevision des Zürcher Berufsmaturitätsreglements
18.09.2014 | 10:23
Das geltende Berufsmaturitätsreglement des Kanton Zürich wurde noch unter der Geltung der Berufsmaturitätsverordnung des Bundes von 1998 erlassen. Jetzt wurde es an die neuen Bestimmungen des Bundes angepasst. Das Reglement regelt u. a. die Zulassung zum Berufsmaturitätsunterricht während und nach...
Das geltende Berufsmaturitätsreglement des Kanton Zürich wurde noch unter der Geltung der Berufsmaturitätsverordnung des Bundes von 1998 erlassen. Jetzt wurde es an die neuen Bestimmungen des Bundes angepasst.
Das Reglement regelt u. a. die Zulassung zum Berufsmaturitätsunterricht während und nach Abschluss der beruflichen Grundbildung, den Umgang mit Unregelmässigkeiten im Unterricht und bei Prüfungen, die obligatorische Projektwoche und die Berufsmaturitätsprüfung. Das Reglement tritt auf den 1. Januar 2015 in Kraft.