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Umsetzung des Raumplanungsgesetzes

(Bildquelle: infoticker)

Kantone sind verpflichtet, überdimensionierte Bauzonen zu verkleinern. Das schreibt das revidierte Raumplanungsgesetz vor. Doch wo anfangen? Die SL und Pro Natura fordern, dass diejenigen Bauzonen als erstes ausgezont werden, die in Schutzgebieten von nationaler Bedeutung liegen oder...

Kantone sind verpflichtet, überdimensionierte Bauzonen zu verkleinern. Das schreibt das revidierte Raumplanungsgesetz vor. Doch wo anfangen? Die SL und Pro Natura fordern, dass diejenigen Bauzonen als erstes ausgezont werden, die in Schutzgebieten von nationaler Bedeutung liegen oder landschaftlich besonders heikel sind. Am Beispiel der vier Kantone mit den grössten Bauzonenreserven (VS, JU, NE und SH) zeigen sie, wie diese landschaftlich und ökologisch schädlichsten Zonen gefunden werden können.

Es herrscht ein grosser und dringlicher Handlungsbedarf bei der Verkleinerung von überdimensionierten Bauzonen. Das revidierte Raumplanungsgesetz verpflichtet alle Kantone, überdimensionierte Bauzonen dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Allein in den vier Kantonen mit den grössten Bauzonenreserven - Jura, Neuenburg, Schaffhausen und Wallis - überschneiden sich rund 100 noch leerstehende Bauzonen mit einer geschätzten Fläche von rund 500 Fussballfeldern (339 Hektaren) mit nationalen Schutzgebieten. Diese sollen als erstes und dringend vor Erschliessungen und Teilüberbauungen geschützt werden. Sogar um ein Vielfaches grösser sind die Bauzonenreserven, die aufgrund von Landschaftskonflikten ebenfalls dringlich überprüft werden müssten.

Eigens entwickelte Methode

Wie vorgehen? Um die besonders heiklen Gebiete ausfindig zu machen, haben die SL und Pro Natura in den vier Kantonen mit dem grössten Bauzonenüberschuss eine eigens entwickelte Analysemethode angewendet. Die Resultate wurden den kantonalen Planungsämtern präsentiert und mit ihnen besprochen. Die SL und Pro Natura fordern alle Kantone auf, die Bauzonen mit Schutz- oder Landschaftskonflikten rasch zu eruieren und bei der Rückzonung zu priorisieren. Das Raumplanungsgesetz verpflichtet alle Kantone, überdimensionierte Bauzonen dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Beginnen wir mit dem Auszonen der ökologisch und landschaftlich wertvollsten Gebiete!