Umstellung auf Winterzeit - Autofahrende müssen doppelt vorsichtig sein
23.10.2014 | 10:47
In der Nacht auf Sonntag werden die Uhren wieder eine Stunde zurück auf Winterzeit gestellt. Der Abend bricht dadurch abrupt früher ein. Autofahrende müssen deshalb doppelt vorsichtig unterwegs sein. Für Velofahrende sowie Fussgängerinnen und Fussgänger gilt: gut sichtbare Kleidung tragen....
In der Nacht auf Sonntag werden die Uhren wieder eine Stunde zurück auf Winterzeit gestellt. Der Abend bricht dadurch abrupt früher ein. Autofahrende müssen deshalb doppelt vorsichtig unterwegs sein. Für Velofahrende sowie Fussgängerinnen und Fussgänger gilt: gut sichtbare Kleidung tragen. Autofahrende erkennen Verkehrsteilnehmende mit heller Kleidung weitaus früher.
Die Statistiken zeigen, dass in den Wintermonaten deutlich mehr Fussgängerinnen und Fussgänger verunfallen. Mit der Umstellung auf Winterzeit setzt ein abrupter Wechsel ein: Abends ist es urplötzlich früher dunkel. Die prekären Wetterverhältnisse tun ein Übriges, um die Sichtverhältnisse für die Verkehrsteilnehmenden zu verschlechtern.
Autofahrende sollten deshalb in den Wintermonaten doppelt vorsichtig unterwegs sein. Dämmerung und Dunkelheit fordern die Augen besonders heraus. Nur wer scharf sieht, kann rechtzeitig Gefahren erkennen. Der VCS Verkehrs-Club der Schweiz empfiehlt deshalb, ab etwa 45 Jahren das Sehvermögen regelmässig kontrollieren zu lassen.
Helle Kleider tragen
Velofahrende sowie Fussgängerinnen und Fussgänger können den Autofahrenden die Sache erleichtern, indem sie helle Kleidung tragen – möglichst mit reflektierenden Leuchtstreifen. Velofahrende benötigen zudem von Gesetzes wegen ein weisses Vorder-, ein rotes Rücklicht sowie je einen Rückstrahler vorn und hinten. Velofahrende, die in der Dämmerung oder bei Dunkelheit ohne Licht unterwegs sind, gefährden nicht nur ihr Leben, sondern machen sich auch strafbar. Sie riskieren Bussen bis zu 60 Franken.
Der VCS Verkehrs-Club der Schweiz empfiehlt, Velos mit leistungsstarken Halogen- oder LED-Lampen auszurüsten. Diese verfügen oft über Standlicht und leuchten auch dann, wenn Velofahrende an einer Ampel respektive Kreuzung oder beim Linksabbiegen anhalten.
Fussgängerinnen und Fussgänger sollten bei schlechten Sichtverhältnissen oder in der Dämmerung ebenfalls reflektierende Kleidungsteile oder Accessoires tragen. Autofahrende erkennen sie so bereits aus einer Distanz von rund 140 Metern. Mit dunkler Kleidung sind Fussgängerinnen und Fussgänger dagegen erst auf 30 Meter sichtbar – das ist häufig zu spät.
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