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Verkehrsumleitungen an der Winterthurer Fasnacht

(Bildquelle: infoticker)

Für die Durchführung der Fasnachtsumzüge in Winterthur müssen Samstag, Sonntag und Montag, 21. bis 23. Februar 2015, im Stadtzentrum verschiedene Verkehrssperren und Umleitungen angeordnet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Fahrzeuge, die in Park- oder Halteverboten abgestellt sind, auf...

Für die Durchführung der Fasnachtsumzüge in Winterthur müssen Samstag, Sonntag und Montag, 21. bis 23. Februar 2015, im Stadtzentrum verschiedene Verkehrssperren und Umleitungen angeordnet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Fahrzeuge, die in Park- oder Halteverboten abgestellt sind, auf Kosten der Eigentümer abgeschleppt werden.

Guggenmarsch am Samstag, 21. Februar 2015, 18.45 Uhr

Sperrungen:
Ab 18 Uhr die Einfahrt in folgende Strassenzüge:


Grosser Umzug am Sonntag, 22. Februar 2015, 14.14 Uhr

Ab 11 Uhr ist das Parkieren von Fahrzeugen auf folgenden Strassen untersagt:


Sperrungen:
Ab 12 Uhr:


Ab 13 Uhr:


Verkehrsumleitungen:
Ab 13 Uhr:


Kinderumzug am Montag, 23. Februar 2015, 14 Uhr

Sperrungen:
Ab 13.30 Uhr:


Verkehrsumleitungen:
Ab 13.30 Uhr:


Fasnachtsfeuer (Zeughauswiese) am Montag, 23. Februar 2015, 19 Uhr

Sperrung:
Ab 18.15 Uhr:


Verkehrsumleitungen:
Ab 18.15 Uhr:


Alle signalisierten Sperren und Umleitungen werden stufenweise aufgehoben.

Die Stadtpolizei empfiehlt den Umzugsbesuchern aus Winterthur, für die Fahrt in die Stadt die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen.