Infoticker

Vertiefte Tierschutzkontrollen in Geflügelhaltungen

Symbolbild (Bildquelle: Free-Photos (CC0))

Ab dem 1. Januar 2021 werden die kantonalen Veterinärdienste die Tierschutz-Grundkontrollen von Geflügelhaltungen mit einem Schwerpunktprogramm ergänzen. Das Programm soll den Nachweis erbringen, dass die Haltungsbedingungen von Geflügel den minimalen Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung entsprechen.

Die unangemeldeten Schwerpunktkontrollen finden nicht zusätzlich zu den üblichen Tierschutz-Grundkontrollen statt. Sie werden vielmehr während drei Jahren im Rahmen der Grundkontrollen durchgeführt, teilt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am 5. März mit.

Kontrolliert werden nur Geflügelbetriebe ab einer bestimmten Anzahl Tiere, zum Beispiel ab 500 Legehennen oder 1500 Mastpoulets. Auch Betriebe mit Junghennen, Elterntieren und Truten sind Teil des Programms. Pro Jahr werden mindestens 25 % der Betriebe kontrolliert, die den Auswahlkriterien entsprechen. Das ergibt mindestens 75 % der in Frage kommenden Betriebe innerhalb von drei Jahren (2021 bis 2023).

In Absprache mit den zuständigen kantonalen Tierschutzfachstellen hat das BLV die vertieft zu kontrollierenden Punkte festgelegt:

Das Schwerpunktprogramm wurde der Geflügelbranche und weiteren Interessierten an der vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und von der WPSA (World Poultry Science Association) am 5. März 2020 in Zollikofen durchgeführten Geflügeltagung vorgestellt. Das BLV wird die spezifischen Ausbildungskurse für Personen durchführen, die die Kontrollen im Rahmen des Schwerpunktprogramms durchführen.

Ausführliche Informationen zum Schwerpunktprogramm sind auf der Website des BLV verfügbar.