Vier Pfoten enttäuscht von neuer Amtsverordnung für Wildtierhaltung im Zirkus
11.02.2015 | 17:25
Vier Pfoten setzt sich europaweit für ein gesetzliches Wildtierverbot für fahrende Zirkusunternehmen ein - zumindest von in der Haltung besonders anspruchsvollen Tierarten wie Giraffen, Grossbären, Grosskatzen, Elefanten, Flusspferden, Nashörnern etc. Inzwischen verbieten 18 europäische Länder die...
Vier Pfoten setzt sich europaweit für ein gesetzliches Wildtierverbot für fahrende Zirkusunternehmen ein - zumindest von in der Haltung besonders anspruchsvollen Tierarten wie Giraffen, Grossbären, Grosskatzen, Elefanten, Flusspferden, Nashörnern etc. Inzwischen verbieten 18 europäische Länder die Wildtierhaltung im Zirkus ganz oder für bestimmte Arten und immer mehr moderne Zirkusbetriebe arbeiten erfolgreich ohne Wildtiervorführungen.
In der Schweiz wurden im Rahmen einer Anhörung zur Präzisierung verschiedener Artikel der Tierschutzverordnung - u.a. rund um die Haltung und den Umgang mit Wildtieren-verschiedene Interessensgruppen angeschrieben. Vier Pfoten kritisierte in der Stellungsnahme hauptsächlich die Vorschläge für die Haltung von Wildtieren in Zirkussen: Mit der Konkretisierung dieser Verordnung dürfen in der Schweiz Zirkusse die geltenden Mindestanforderungen bzw. Mindestabmessungen der Gehege von Wildtieren während der Tournee massiv unterschreiten. Konkret dürfen temporär u.a. die Fläche des Innengeheges um 30 Prozent unterschritten werden, wenn die Tiere häufig und regelmässig in der Manege ausgebildet, trainiert oder vorgeführt werden. Auch die Fläche der i.d. R. um ein vielfaches grössere Aussengehege dürfen auf einer Tournee um 30 Prozent kleiner als die Innengehege sein:
Bsp. Elefantenkühe: Im Zoo gilt für 3 Tiere die Minimalfläche 45 m2 für das Innengehege (15 m2 pro Tier) und für das Aussengehege 500 m2.
Für Zirkusse auf Tournee braucht es für 3 Tiere die Minimalfläche von 31.5 m2 für das Innengehege und für das Aussengehege 31,5 m2.
Auch das BLV beschrieb zu einem früheren Zeitpunkt in der Broschüre "Regelung der Wildtierhaltung in der Schweiz" die minimalen Haltungsanforderungen wie folgt: "Die Mindestanforderungen stellen nicht optimale Haltungsformen dar, sondern bilden die Grenze zur tierquälerischen Haltung."
Tierquälerische Haltung
Für Zirkusse sollen jedoch temporär erhebliche Unterschreitungen möglich sein, wenn die Tiere häufig und regelmässig in der Manege ausgebildet, trainiert oder vorgeführt werden, auch wenn damit die Grenze zur tierquälerischen Haltung überschritten wird. Für Vier Pfoten ist die Ausnahme für Zirkusse absolut unverständlich: Wildtierexperte Thomas Pietsch: "Die drastische Reduzierung der Gehegeflächen für Zirkusse im Vergleich zu Zoos erscheint absolut willkürlich und wird fachlich nicht begründet. Wenn schon kein Verbot für schwierig zu haltende Tierarten gewollt ist, hat die Schweizer Politik eine Möglichkeit vertan, die Lebensbedingungen für Wildtiere in Zirkussen zu verbessern. Stattdessen werden in der neuen Verordnung die unzureichenden Verhältnisse für die Tiere festgeschrieben."
Vier Pfoten fordert nun, dass die Zirkusunternehmen die minimalen Gehegevorgaben ohne Ausnahme voll erfüllen müssen.