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Wacker Thun wittert Betrug und schiesst scharf

(Bildquelle: infoticker)

Das Regionalgericht Bern-Mittelland verletzt verfassungsmässige Rechte von Wacker Thun. Dies finden die Berner Oberländer nach der Verschiebung der Meisterschaftspartie gegen Kadetten Schaffhausen und lassen deshalb in einem Communiqué klare Worte sprechen: Mit Gesuch um Erlass von vorsorglichen...

Das Regionalgericht Bern-Mittelland verletzt verfassungsmässige Rechte von Wacker Thun. Dies finden die Berner Oberländer nach der Verschiebung der Meisterschaftspartie gegen Kadetten Schaffhausen und lassen deshalb in einem Communiqué klare Worte sprechen:

Mit Gesuch um Erlass von vorsorglichen Massnahmen, mit Antrag auf superprovisorische Anordnung, gelangte Wacker Thun am 2. März 2015 an das Regionalgericht Bern-Mittelland und ersuchte um Aufhebung des auf den 11. März 2015 autoritär angesetzten Nachtragsspiels Wacker Thun gegen die Kadetten Schaffhausen. Zur Begründung wurde insbesondere vorgebracht, dass es unfair sei, das Spiel so anzusetzen, dass die Kadetten Schaffhausen eine Woche vorher spielfrei sind, derweil Wacker Thun in englischen Wochen steckt.

Leider wissen wir nicht, weshalb die Gerichtspräsidentin des Regionalgerichts Bern-Mittelland das Begehren von Wacker Thun abgewiesen hat. Die Richterin hat ihren Entscheid mit keinem Wort begründet.

"Die Abweisung eines Gesuchs um Anordnung superprovisorischer Massnahmen muss aber begründet werden; mangelnde Begründung verletzt das rechtliche Gehör der gesuchstellenden Partei."
(Thomas Sprecher, in: Basler Kommentar zur schweizerischen Zivilprozessordnung, Nota 28 zu Art. 265 ZPO; vgl. auch die Bundesgerichtsentscheide 134 I 83; 124 I 49; 124 I 241; 133 II 439; 130 II 530; 129 I 232; 126 I 97; 5P.144/2003; SZZP 2005, 34)

Wacker Thun bedauert, dass die Verweigerung des rechtlichen Gehörs auch vor Regionalgericht Bern-Mittelland weitergeht.

Gegen den Entscheid der Gerichtspräsidentin des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 3. März 2015 gibt es leider kein Rechtsmittel. Damit werden die verfassungsmässigen Rechte von Wacker Thun weiter beschnitten.

Wacker Thun hat dies mit sehr grossem Unverständnis zur Kenntnis genommen und wird sich nun auf den aufgezwungenen Termin vom Mittwoch, 11. März 2015, mit Spielbeginn um 19.30 Uhr in der Sporthalle Lachen Thun, vorbereiten. Wacker Thun wird mit einer sportlichen Antwort auf diese Meisterschaftsverfälschung reagieren und hofft auf zahlreiche Fans, die das Team unterstützen und dem Finalrundespiel mit der gewohnt sportlichen Fairness beiwohnen.

Zudem wird Wacker Thun weiterhin die rechtlichen Schritte betreffend Schadenersatzforderung der Aufwände aus dem erstangesetzten Finalrundespiel (vom 18. Februar 2015) weiter verfolgen. Die Machenschaften und Vorkommnisse beim Zentralvorstand des Schweizerischen Handballverbandes (SHV), rund um diese Spielverschiebung, werden in keiner Weise toleriert.