Die Stadtpolizei Baden führte am Montag, zur Mittagszeit auf der Neuenhoferstrasse eingangs Baden eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Auf dieser Strecke gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Um 12.15 Uhr erfasste das Radargerät einen VW Golf mit 135 km/h. Nach Abzug der gesetzlichen...
Die Stadtpolizei Baden führte am Montag, zur Mittagszeit auf der Neuenhoferstrasse eingangs Baden eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Auf dieser Strecke gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Um 12.15 Uhr erfasste das Radargerät einen VW Golf mit 135 km/h. Nach Abzug der gesetzlichen Toleranz entspricht dies einer strafbaren Geschwindigkeitsüberschreitung von 69 km/h.
Der Polizist, der das Gerät bediente, verbreitete dieses aussergewöhnliche Messresultat über Funk. Eine Patrouille der Stadtpolizei konnte das mit fünf Personen besetzte Auto wenig später im Stadtzentrum stoppen.
Am Steuer des VW Golf sass ein 18-jähriger Iraner mit Wohnsitz in der Region. Er wurde der Kantonspolizei Aargau übergeben, welche ihn vorläufig festnahm. Die eingeschaltete Staatsanwaltschaft Baden eröffnete eine Strafuntersuchung und beschlagnahmte das Auto.
Lappen schon wieder weg
Die Kantonspolizei verzeigte den 18-Jährigen. Gleichzeitig nahm sie ihm den Führerausweis zu Handen des Strassenverkehrsamtes ab. Diesen besass er erst seit Ende Oktober 2014.
Mit der vorliegenden, massiven Geschwindigkeitsüberschreitung kommt Artikel 90 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes zur Anwendung. Die als "Raserartikel" bekannte Bestimmung ist seit 1. Januar 2013 in Kraft.
Der Polizist, der das Gerät bediente, verbreitete dieses aussergewöhnliche Messresultat über Funk. Eine Patrouille der Stadtpolizei konnte das mit fünf Personen besetzte Auto wenig später im Stadtzentrum stoppen.
Am Steuer des VW Golf sass ein 18-jähriger Iraner mit Wohnsitz in der Region. Er wurde der Kantonspolizei Aargau übergeben, welche ihn vorläufig festnahm. Die eingeschaltete Staatsanwaltschaft Baden eröffnete eine Strafuntersuchung und beschlagnahmte das Auto.
Lappen schon wieder weg
Die Kantonspolizei verzeigte den 18-Jährigen. Gleichzeitig nahm sie ihm den Führerausweis zu Handen des Strassenverkehrsamtes ab. Diesen besass er erst seit Ende Oktober 2014.
Mit der vorliegenden, massiven Geschwindigkeitsüberschreitung kommt Artikel 90 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes zur Anwendung. Die als "Raserartikel" bekannte Bestimmung ist seit 1. Januar 2013 in Kraft.