Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. September 2025 den Bericht zuhanden des Parlaments über den Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Wallis nach dem vom Abbruch des Birchgletschers ausgelösten Bergsturz am 28. Mai 2025 auf das Dorf Blatten im Lötschental verabschiedet.
Der Einsatz der Truppe sowie die Zusammenarbeit mit den zivilen Einsatzkräften und den kantonalen Führungsorganisationen verlief gut. Entlastend wirkten dabei nicht zuletzt die Anstrengungen des kantonalen Verbindungsstabs. Der Bericht wird dem Parlament zur Behandlung während der Herbstsession überwiesen.
Im Anschluss an die grosse Katastrophe, die das Dorf Blatten am 28. Mai 2025 traf, ersuchten die Walliser Kantonsbehörden die Armee um Unterstützung. Die Armee stand vom 29. Mai bis zum 26. Juni 2025 an der Seite der kantonalen Einsatzkräfte im Einsatz. Artikel 67 Absatz 1 des Militärgesetzes (MG, SR 510.10) sieht vor, dass die Armee in Form eines Assistenzdienstes die zivilen Behörden bei der Bewältigung von Katastrophen unterstützen kann.
Beim Gesuch des Kantons Wallis um Unterstützung durch die Armee wurde das Subsidiaritätsprinzip eingehalten. Sämtliche verfügbaren kantonalen Mittel waren bereits aufgeboten worden. Angesichts der Dringlichkeit der Lage und der anspruchsvollen Bedingungen aufgrund des Bergsturzes war nur die Armee imstande, bestimmte Leistungen kurzfristig zu erbringen. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) genehmigte den Einsatz am 28. Mai 2025.
Da der Einsatz im Assistenzdienst länger als drei Wochen dauerte und die Dringlichkeit der Lage keine vorgängige Genehmigung durch das Parlament zuliess, ist der Bundesrat gehalten, der Bundesversammlung Bericht zu erstatten. Diesen Bericht hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 3. September 2025 verabschiedet. Er wird dem Parlament zur Behandlung während der Herbstsession überwiesen.
Bericht ans Parlament über den Einsatz im Assistenzdienst
Im Rahmen des Assistenzdienstes setzte die Armee gleichzeitig maximal 90 Armeeangehörige aus Berufs- und Milizformationen für insgesamt 536 Diensttage und 31 Flugstunden ein.
Die Armee half, Wassermassen abzupumpen, den Schadenplatz zu beleuchten, Schlamm und Schutt abzutragen, den Verkehr zu regeln, die Beobachtung bei Nacht zu gewährleisten sowie Lufttransporte und Aufklärungsflüge durchzuführen.
Die Zusammenarbeit mit den beteiligten Zivilbehörden verlief gut, nicht zuletzt dank den Anstrengungen des kantonalen Verbindungsstabs.
Der Assistenzdienst erfolgte gemäss der Verordnung über die militärische Katastrophenhilfe im Inland (VmKI). Die erbrachten Leistungen sind durch die ordentlichen Kredite für den Truppendienst und die Flugstunden abgedeckt.
Unterstützung ziviler Tätigkeiten mit militärischen Mitteln über den Assistenzdienst hinaus
Da der Assistenzdienst im Rahmen der Katastrophenhilfe am 26. Juni 2025 endete, stellte der Kanton Wallis ein Gesuch um Verlängerung der Aufräumarbeiten. Diese Leistungen werden von der Armee gemäss den Bestimmungen der Verordnung über die Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten mit militärischen Mitteln (VUM) erbracht. Diese Verordnung erlaubt unter bestimmten Bedingungen, für Angelegenheiten von nationaler Bedeutung oder von öffentlichem Interesse militärische Mittel in Anspruch zu nehmen.
Quelle der Nachricht: Der Bundesrat