Header Logo

Info

ticker

Aargau
Appenzell-Innerrhoden
Appenzell-Ausserrhoden
Basel-Landschaft
Basel-Stadt
Bern
Fribourg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura
Luzern
Neuenburg
Nidwalden
Obwalden
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
St.Gallen
Thurgau
Tessin
Uri
Waadt
Wallis
Zug
Zürich
Fürstentum Liechtenstein

Bern: Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion bestätigt Entscheid des Regierungsstatthalters

infoticker

Nächster ❯

Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) hat den Entscheid des Regierungsstatthalteramtes Frutigen-Niedersimmental zum Durchgangszentrum Aeschiried bestätigt. Die Nutzung des Blaukreuz-Ferienzentrums in Aeschi bei Spiez als Unterkunft für Asylsuchende erfordert keine...

Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) hat den Entscheid des Regierungsstatthalteramtes Frutigen-Niedersimmental zum Durchgangszentrum Aeschiried bestätigt. Die Nutzung des Blaukreuz-Ferienzentrums in Aeschi bei Spiez als Unterkunft für Asylsuchende erfordert keine Baubewilligung.

Das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental entschied Mitte November 2014, dass für den Betrieb eines Durchgangszentrums für Asylsuchende im bestehenden Ferienzentrum Blaukreuzheim Aeschried kein Baubewilligungsverfahren notwendig ist. Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) hat eine dagegen erhobene Beschwerde abgewiesen.

Die Nutzung der bestehenden Gebäude als Durchgangszentrum erfordert keine baulichen Massnahmen. Da durch die geänderte Nutzung die massgebenden Zonenvorschriften nicht tangiert werden und weder wesentliche zusätzliche Immissionen noch eine Mehrbelastung der Erschliessungsanlagen zu erwarten sind, ist keine Baubewilligung erforderlich.

Der Entscheid der BVE kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern angefochten werden. Die BVE hat einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen.

Nächster ❯

Footer Logo

Impressum

Datenschutz

info@infoticker.ch

Copyright © 2013 - 2026 | infoticker.ch